Abgase kommen aus einem Auspuff eines VW Golf 2.0 TDI
APA/zb/Patrick Pleul
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Wirtschaft

Gericht: VW-Software-Update hat Nachteile

Laut einem Urteil des Handelsgerichts Wien führen Dieselabgas-Software-Updates von Volkswagen (VW) sehr wohl zu Verschlechterungen. Das urteilte das HG Wien auf Betreiben des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

Eine Verschlechterung lasse sich schon allein anhand höherer Geräuschemissionen feststellen, so das Handelsgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der VW-Konzern hatte Nachteile durch Software-Updates wiederholt bestritten. Mit seiner Entscheidung habe das HG Wien „der Irreführung von Konsumenten rund um das Software-Update endlich ein Ende“ gesetzt, erklärte der VKI am Mittwoch in einer Aussendung.

Unterlassungsklage gegen VW

Mitte September 2015 hatte VW eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda aus der Konstruktionsserie EA 189 mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware Abgastests manipuliert zu haben. In der Folge stellte VW ein Software-Update zur Verfügung und versicherte, dass damit keine Verschlechterungen hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO2‑Emissionen, Geräuschemissionen, Motorleistung und Drehmoment verbunden seien.

Betroffene Verbraucher hätten allerdings in einer Umfrage des VKI über erhöhten Kraftstoffverbrauch, Leistungseinbrüche, Ruckeln bzw. Nageln des Motors und Probleme beim Beschleunigen berichtet, hieß es in einer VKI-Aussendung am Mittwoch. Zu ähnlichen Ergebnissen seien auch vergleichbare Umfragen in Belgien, Italien, Portugal und Spanien gekommen. Im Juni 2018 habe man im Auftrag des Sozialministeriums eine Unterlassungsklage gegen VW eingebracht, um irreführende Behauptungen zu den Folgen des Software-Updates abzustellen.

Umfang der Verschlechterungen weiterhin unklar

VW argumentierte vor Gericht, dass sich die Zusicherungen nicht auf den realen Fahrbetrieb beziehen würden. Das sah das HG Wien anders. Zumindest bei einem Fahrzeug – VW Golf mit 1,6 Liter Hubraum – lagen laut VKI Verschlechterungen bei den Motorgeräuschen vor. Für das HG Wien waren daher die VW-Aussagen in ihrer Gesamtheit irreführend. Das Update bringe, anders als von VW behauptet, im Realbetrieb sehr wohl einen Nachteil mit sich, auch wenn der Umfang der Verschlechterungen weiterhin unklar bleibe, so der VKI in einer Stellungnahme nach dem Urteil.

Bei seiner Entscheidung bezog sich das Gericht laut VKI auf ein von VW selbst vorgelegtes Gutachten, demzufolge die Geräusche bei besagtem Fahrzeug nach dem Update in jedem Drehzahlbereich höher sind. Aufgrund der belegten Verschlechterungen im Bereich der Geräuschemissionen sah das Gericht die Prüfung weiterer möglicher Nachteile als hinfällig an.

VW bekämpft Urteil

VW bestreitet, dass sich derartiges aus dem diesbezüglichen Fachgutachten ergibt. Vielmehr komme das von VW vorgelegte technische Fachgutachten, auf das sich das Urteil des HG Wien stütze, zu den Ergebnissen, dass es keine Verschlechterungen bei Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung, maximales Drehmoment und Lebensdauer gebe – und ebenso bleibe die Höhe der Geräuschemissionen unverändert.

Zudem würden die gesetzlichen Schadstoffemissions-Anforderungen eingehalten, betonte VW. Weil das HG Wien für die Geräuschemissionen eines getesteten Fahrzeugs „offenkundig falsche Schlussfolgerungen“ aus dem Gutachten ziehe, werde das Urteil bekämpft werden, erklärten Thomas Kustor und Sabine Prossinger von Freshfields Bruckhaus Deringer – der österreichischen Rechtsvertretung der VW AG – am Mittwoch.