Zahlreiche E-Scooter stehen am Karlsplatz in Wien
APA/Hans Klaus Techt
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Verkehr

Strengere Regeln für Leih-E-Scooter

In Wien gelten ab dem nächsten Jahr strengere Regeln für Leih-E-Scooter. So dürfen die E-Scooter nur noch auf breiten Gehsteigen geparkt werden. In Fußgänger- und Begegnungszonen müssen sie per App gedrosselt werden.

Verkehrsstadträtin Birgit Hebein (Grüne) gab am Donnerstag neun Maßnahmen bekannt, die sie gemeinsam mit ihren Dienststellen erarbeitet habe. Umgesetzt sein sollen diese bis April 2020. In Kraft treten werden die Vorgaben über eine ortspolizeiliche Verordnung, die noch in Ausarbeitung ist. Die E-Scooter dürfen beispielsweise künftig nur noch auf mindestens vier Meter breiten Gehsteigen abgestellt werden – und zwar auf der Fahrbahnseite, also nicht an Hauswänden.

Auch Regeln für eine ausgewogene Verteilung der Leih-E-Scooter im Stadtgebiet werden erlassen. Dafür hat das Rathaus die Stadt in drei Zonen eingeteilt: Die Innenstadt, die Bezirke 2 bis 9 und 20 und die Bezirke 10 bis 19 und 21 bis 23. In jeder Zone darf ein Anbieter nur noch maximal 500 Scooter im Einsatz haben.

Falsch geparkte Scooter müssen rascher entfernt werden

Die Verleiher müssen vorschriftswidrig abgestellte E-Scooter künftig an Werktagen tagsüber innerhalb von zwei Stunden entfernen. In der Nacht und an Sonn- und Feiertagen gilt eine Frist von sechs Stunden. Bisher waren laut Aussendung von Hebein vier bzw. zwölf Stunden Zeit. Halten die Verleiher die Frist nicht ein, werden die E-Scooter von der MA 48 geholt und gegen eine Gebühr an die Anbieter zurückgegeben.

Zwei Polizisten und ein E-Scooter-Fahrer anl. der Aktion „Dank-Mandat statt Strafmandat“ in Wien
APA/Angelika Kreiner
1.559 Amtshandlungen wegen Scootern gab es in knapp einem Jahr

Fixe Abstellflächen werden getestet

Die Verleiher müssen zudem die Regeln für die Nutzer, etwa das Abstellverbot auf schmalen Gehsteigen, deutlicher in ihren Apps darstellen. Verpflichtet werden die E-Scooter-Anbieter auch zu einer automatischen Geschwindigkeitsbeschränkung: Befindet man sich in einer Fußgänger- oder Begegnungszone, muss der E-Scooter also automatisch gedrosselt werden.

In Wien-Neubau ist zudem ein Pilotversuch mit fixen Abstellflächen geplant. Sie werden eigens markiert, dienen aber vorerst nur als Ergänzung. Man hoffe dadurch das Abstellverhalten der Nutzer zu ändern, so ein Hebein-Sprecher. Je nach tatsächlichem Ergebnis wird dieses Angebot dann ausgeweitet.

Stadt plant Konzessionierung des Marktes

Das neue Regelwerk inkludiert auch die Art und Weise des Einsammelns der Fahrzeuge zwecks Aufladens. Dies darf künftig in den Nachtstunden nicht mehr mithilfe akustischer Signale passieren. Zudem werden Sperrgebiete erlassen, in denen die Leih-E-Scooter weder gefahren noch abgestellt werden dürfen – etwa Märkte, Spitäler und beim Wien-Marathon.

Die Neuregelung sieht Hebein allerdings nur als „Sofortmaßnahmen“. Denn schon im Jahr 2021 soll der Bereich überhaupt völlig neu organisiert werden. Die Stadt plant die Konzessionierung des Leih-E-Scooter-Markts. Das heißt: Wer künftig batteriebetriebene Roller betreiben will, muss sich in einer Ausschreibung bewähren.

„Es ist mir wichtig, dass die Stadt gewisse Qualitätskriterien festlegt, anhand derer transparent und fair entschieden wird, welche Betreiber in Wien aktiv sein dürfen“, wurde die Verkehrsstadträtin in der Aussendung zitiert. Wie viele Anbieter dann Lizenzen erhalten werden, könne man jetzt noch nicht sagen, sagte ein Hebein-Sprecher. Aber so viele wie jetzt würden es wohl nicht mehr sein.

Fast 9.000 Fahrzeuge von Behörde markiert

In Wien sind derzeit zehn E-Scooter-Unternehmen akkreditiert – mit fast 9.000 von der Behörde markierten Fahrzeugen. Behinderndes Parken auf Gehsteigen und das geballte Auftreten der Scooter in der Stadt stellen sich – nicht ganz überraschend – als die Hauptprobleme dar. Das geht aus einer Beobachtung der Scootersaison von Oktober 2018 bis August 2019 durch die Stadt hervor. Dabei wurden von der Stadt unter anderem Beschwerden und Beanstandungen ausgewertet.

In dieser Zeit wurden 1.559 Amtshandlungen seitens der Polizei registriert. 549 Organmandate wurden ausgestellt, vor allem wegen Missachtung des Rotlichts, Telefonierens beim Lenken, Befahrens von Gehsteigen und Verstößen gegen die Fahrradverordnung. Weiters gab es 513 Anzeigen, davon auch 103 für alkoholisiertes Fahren und sechsmal für Fahren unter Suchtgifteinfluss. Registriert wurden weiters 60 Unfälle mit Personenschaden. Aus der Bevölkerung gab es 1.015 Beschwerden, vor allem über das unrichtige Abstellen.