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Chronik

Klimademo: Amtshandlung teils rechtswidrig

Eine weitere Amtshandlung der Polizei gegen einen Aktivisten bei einer Klimademo im Mai ist zumindest teilweise rechtswidrig gewesen. Zu dieser Entscheidung kam das Landesverwaltungsgericht am Dienstag.

Es handelt sich um den Fall jenes Demonstranten, der in Bauchlage von mehreren Beamten fixiert worden war und dem ein Polizist mehrere heftige Faustschläge gegen den Oberkörper versetzt hatte. Der Hauptkritikpunkt des Aktivisten, dem Versetzten von Schlägen, ist vom Verwaltungsgericht „mit einer sehr klaren und deutlichen Begründung für rechtswidrig erklärt worden“, sagte Alexia Stuefer, die Rechtsvertreterin des Betroffenen, am Dienstag zur APA.

Ihr Mandant sei bei der Amtshandlung „erniedrigt und in seiner Würde verletzt“ worden. Das Landesverwaltungsgericht entschied zudem, dass die vier involvierten Beamten den Fall tatsachenwidrig dokumentiert hatten. „Die Staatsanwaltschaft und die Oberstaatsanwaltschaft wissen das. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum hier nicht ermittelt wird“, sagte Stuefer.

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Diese Amtshandlung, festgehalten auf Video, war laut Landesverwaltungsgericht teilweise rechtswidrig

„Erniedrigende Behandlung“ laut Gericht

Der Beschwerdeführer hatte angegeben, dass ihm bei der Auflösung einer Sitzblockade von der Polizei ein Gelenk überdehnt, mit der Faust in die Kehle gedrückt und in den Genitalbereich geschlagen wurde. Bei dem Versuch, ihm Handschellen anzulegen, habe es dann weitere Schläge in die Nierengegend gesetzt. Ein Video dieser Amtshandlung war im Internet veröffentlicht worden.

Das Landesverwaltungsgericht entschied in seinem Urteil vom 7. Jänner, dass damit eine „die Menschenwürde beeinträchtigende gröbliche Missachtung des Betroffenen als Person“ einherging. Dem Aktivisten wurden neun Fauststöße versetzt, in eine empfindliche Körperregion – in die Nierengegend bei gleichzeitiger Fixierung durch mehrere Beamte am Boden.

Bei dieser exzessiven Gewaltanwendung, für deren Notwendigkeit in diesem Ausmaß keine angemessene Erklärung durch die belangte Behörde erfolgte, lag ein Verstoß wegen erniedrigender Behandlung nach Artikel 3 Europäische Menschenrechtskonvention vor und war daher spruchgemäß zu entscheiden", so das Landesverwaltungsgericht. Es entschied außerdem, dass die Verpflichtung der Achtung der Menschenwürde verletzt wurde.

Polizisten mit falschen Angaben im Bericht

Abgewiesen wurde vom Verwaltungsgericht die Beschwerde des Aktivisten, dass er von einem Beamten mit der Faust in die Kehle gedrückt und in den Genitalbereich geschlagen wurde. Wie das Gericht entschied, habe der Beschwerdeführer keine ausreichende Beweise geliefert, die auf eine gezielte Körperkraftanwendung rückschließen lassen. Stuefer will diesebezüglich prüfen, „ob wir dagegen ein Rechtsmittel erheben werden“.

Die Anwältin hatte auch die Richtlinienbeschwerde eingebracht, wonach die Polizei die Amtshandlung rechtswidrig dokumentiert hat. Dem folgte das Landesverwaltungsgericht. Demnach wurden die für das Einschreiten der Polizei maßgeblichen Umstände tatsachenwidrig festgehalten, „sodass ein anderes Bild der Ereignisse erzeugt wurde“, so das Gericht in seiner Entscheidung.

Die Beamten hatten in ihren Amtsvermerken angegeben, dass der Beschwerdeführer um sich getreten und sich gewunden hatte, auch, als er bereits am Boden gelegen habe. Damit rechtfertigten die Polizisten die Anwendung von Körperkraft und die Festnahme.

Anwältin ortet „strukturelles Problem“

Auf den Videos der Amtshandlung ist zu sehen, dass das nicht stimmt. Diese „widersprechen erheblich den tatsächlichen Ereignissen“ und ergeben ein „gänzlich anderes Bild vom tatsächlichen Ablauf des Geschehens“ als die Beamten im Amtsvermerk angaben. Sie behaupteten darin auch, dass „bloß ein Schlag geringer Intensität und bloß ein weiterer mit einer höheren Intensität in die rechte Nierengegend“ abgegeben wurde.

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Ein Aktivist ist bei einer Festnahme fast von einem Polizei-Auto überrollt worden

Vielmehr wurden dem Aktivisten neun Fauststöße in die rechte Nierengegend versetzt, während er von mehreren Beamten am Boden fixiert wurde. Die Beamten hielten auch tatsachenwidrig im Amtsvermerk fest, dass der Aktivist bei der Amtshandlung nicht verletzt worden sei. Sichtbare Verletzungen wurden aber sogar im polizeiärztlichen Gutachten erwähnt.

Stuefer bezeichnete es als „ganz wesentlich, dass das Gericht auf die tatsachenwidrige Dokumentation eingegangen ist“. Denn diese „zeigt das Machtpotenzial der Polizei. Eine Person ohne Videoaufnahme kann kaum einen Gegenbeweis führen“, kritisierte die Anwältin und sprach hierbei von einem „strukturellen Problem“.

Weitere Rechtswidrigkeit bei Klimademo

Die nunmehrige Entscheidung ist bereits die zweite Maßnahmebeschwerde eines Demonstranten zum Agieren der Polizei bei der Klimademo im Mai. Bereits Mitte Dezember stellte das Wiener Landesverwaltungsgericht fest, dass die Polizei während derselben Demonstration gegen einen jungen Manifestanten rechtswidrig vorgegangen ist.

Demnach war es nicht rechtens, dass der deutsche Student in Bauchlage fixiert wurde, wobei sein Kopf in der Nähe eines Polizeiwagens zum Liegen kam. Als das Fahrzeug plötzlich anfuhr, wurde der Mann im letzten Moment zur Seite gerissen. Danach war der Betroffene fast vierzehn Stunden im Polizeianhaltezentrum (PAZ) festgehalten worden.