Bei der Stadt Wien nehmen Beschwerden etwa von lärmgeplagten Menschen zu, weil deren Nachbarwohnungen über Plattformen wie Airbnb regelmäßig für kurze Zeit vermietet werden. In sogenannten Wohnzonen ist das seit der letzten Novelle der Wiener Bauordnung aber verboten.
Urteile am Verwaltungsgericht ausständig
Die Baupolizei hat nach Beschwerden bisher 80 Häuser kontrolliert und dort auch Vermieter angezeigt. Die Betroffenen haben nachweislich über einen längeren Zeitraum hinweg Wohnungen immer wieder vermietet. Die Strafe für die Vermieter beträgt maximal 50.000 Euro. Weil die Verfahren aber allesamt vor dem Verwaltungsgericht bekämpft werden und es noch kein rechtskräftiges Urteil gibt, hat tatsächlich noch niemand eine Strafe bezahlt.
EUGH: „Kein Immobilienmakler“
Im Dezember hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Quartiervermittlungsplattform Airbnb als „Dienst der Informationsgesellschaft“ eingestuft, also als App-Anbieter und nicht als Immobilienmakler. Das Urteil sei ein „herber Rückschlag für das Bemühen der Städte, klare Regelungen zu schaffen“, hieß es dazu vom Österreichischen Städtebund.
Der Wiener Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) kündigte nach dem Urteil an, Wien werde sich sehr dafür einsetzen, dass im für 2020 geplanten Gesetzespaket der EU-Kommission zur Digitalwirtschaft die Wünsche der Städte enthalten sind. Es gehe nicht an, dass internationale Firmen keine Steuern zahlen und regionale Regeln ignorieren.