Chronik

18 Monate Haft für Holocaust-Leugner

Ein 64-Jähriger ist am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Mühlviertler hatte in einem Facebook-Posting den Holocaust geleugnet.

Der Angeklagte nahm die über ihn verhängte Strafe an. Das Urteil ist nach einem Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig. Der 64-Jährige war seinen Angaben zufolge beim Surfen im Internet auf einer Webseite mit zahlreichen Verschwörungstheorien gelandet. Darauf fand er einen angeblichen Bericht des Roten Kreuzes, in dem von 272.000 durch die Nazis getöteten Juden die Rede war. Kurze Zeit später poppte laut Angeklagtem bei Facebook ein Posting des Mauthausen-Komitees auf, in dem von sechs Millionen Opfern die Rede war.

Das veranlasste den Mann im März 2019 zu einer Replik, in der er die Opferzahl in Zweifel stellte. Die Staatsanwaltschaft leitete darauf gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren ein. Eine Hausdurchsuchung förderte keine Nazidevotionalien oder einschlägige Literatur zutage, der Mühlviertler wurde allerdings wegen Leugnung bzw. gröblicher Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords angeklagt.

Wahlrecht aberkannt

Vor der Richterin betonte der Angeklagte am Dienstag, er habe zwar gewusst, dass im Dritten Reich viele Juden getötet wurden, aber nicht, wie viele. Deshalb habe er mit seinem Posting fragen wollen, wie viele es nun wirklich gewesen wären. Er sei damals unter der Einwirkung von starken Schmerzmitteln gestanden, daher habe er seine Frage „ungeschickt“ formuliert.

Die Geschworenen sprachen den Mühlviertler mit 5:3 Stimmen im Sinn der Anklage schuldig. Von den 18 Monaten wurde ein halbes Jahr unbedingt ausgesprochen, der Rest wurde für drei Jahre bedingt nachgesehen. Zudem wurde dem 64-Jährigen sein Wahlrecht aberkannt. Erschwerend waren bei der Strafzumessung die Tatbegehung innerhalb zweier Probezeiten für nicht einschlägige Verurteilungen. Mildernd wertete das Schwurgericht eine „gewisse intellektuelle Minderbegabung“ und die einmalige Tatbegehung.