Tabletten, Sujet, Medikamente
ORF/Zita Klimek
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Gesundheit

230 Medikamente derzeit nicht erhältlich

Immer mehr Medikamente sind in Österreich nicht verfügbar. Nun wird ein zentrales Melderegister und ein Parallelexportverbot gefordert. Laut Wiener Apothekenkammer sind derzeit rund 230 Medikamente in Österreich nicht erhältlich.

Die Vizepräsidentin der Wiener Apothekerkammer Susanne Ergott-Badawi arbeitet in einer Apotheke in Simmering. Allein hier warten rund 100 Patientinnen und Patienten auf Medikamente, die nicht lieferbar sind. Derzeit sind rund 230 Produkte in Österreich nicht erhältlich. „Die Krankenversicherung drückt die Preise runter, somit wird es für die Pharmafirmen unattraktiv, ihre Medikamente in Österreich zu verkaufen“, sagt Ergott-Badawi.

Ein weiteres Problem sind Parallelexporte. Medikamente kommen dabei nach Österreich und werden vom Großhandel in andere Länder exportiert, die mehr bezahlen. Das kritisiert die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz. „Das ist ja auch nicht ethisch vertretbar, dass in Ländern, wo die Medikamente besonders billig sind, die Bestände aufgekauft werden“, sagt Pilz.

„Produkt im Register unterliegt Exportverbot“

Genau hier setzt ein aktueller österreichischer Verordnungsentwurf an. Ausgearbeitet hat ihn eine Taskforce, in der alle Beteiligten vertreten waren – sprich u. a. die AGES, die Pharmig, die Großhändler, die Apothekerkammer sowie die Patientenanwälte. Die Taskforce bekennt sich zu einem Parallelexportverbot für von Engpässen betroffenen Medikamenten.

Engpass bei Medikamenten

Allein in einer Apotheke in Simmering warten 100 Patienten auf ihre Medikamente.

Als weiteren Lösungsvorschlag fordert sie ein zentrales Register, in dem alle Lieferschwierigkeiten aufscheinen müssen. Hersteller sollen künftig melden müssen, wenn ein Produkt nicht lieferbar ist, sagt Alexander Herzog vom Verband der pharmazeutischen Industrie (Pharmig). „Und dieses Produkt ist dann automatisch mit einem temporären Exportverbot belegt, das heißt solange dieses Produkt im Register gelistet ist, unterliegt es dem Exportverbot“, sagt Herzog.

In dieses Register sollen auch Ärztinnen und Ärzte einsehen können, sodass sie gleich beim Verschreiben wissen, ob das Medikament lieferbar ist oder ob sie ein anderes Medikament verschreiben müssen. Die EU wird in den kommenden Tagen entscheiden, ob ein solches Register mit den Regeln des freien Binnenmarktes vereinbar ist.