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Chronik

Kinder in Waschraum „gesperrt“: Keine Anklage

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Strafverfahren gegen zwei Pädagoginnen eingestellt, die in Verdacht geraten waren, in einem Kindergarten Kleinkinder strafweise „weggesperrt“ zu haben. Doch es gibt Kritik an der Verfahrenseinstellung – auch von der Kinder- und Jugendanwaltschaft.

Die Einstellung des Verfahrens zeige einmal mehr, „dass das Strafrecht kein Garant für den Schutz der Kinderrechte ist. Aus kinderrechtlicher Perspektive gilt es, das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen sicherzustellen. Kinder alleine in einem Raum zurückzulassen, den sie nicht verlassen können, entspricht niemals den Kinderrechten und kann auch niemals pädagogischen Zwecken dienen“, kritisierte die Wiener Kinder- und Jugendanwälte Dunja Gharwal und Ercan Nik Nafs in einem Statement gegenüber der APA. Auch die Eltern der betroffenen Kindern und ihr Rechtsanwalt Nikolaus Rast kritisierten die Einstellung des Verfahrens.

„Divergierende Angaben“ von Kindern

Gegen die beiden Pädagoginnen war in Richtung Quälen oder Vernachlässigen unmündiger Personen (Paragraf 92 Absatz 2 StGB) und Freiheitsentziehung ermittelt worden. Sie sollen wiederholt Kinder zu Beruhigungszwecken in den Waschraum gebracht und anschließend die Türe versperrt haben. Die polizeilichen Erhebungen hätten jedoch gezeigt, dass die Türe zum Waschraum auch im Tatzeitraum nicht versperrbar war, da sie kein Schloss aufweist, stellte Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, in einer Presseaussendung fest.

Die vernommenen Kinder hätten wiederum „divergierende Angaben zur Dauer des Aufenthaltes im Waschraum sowie zur Frage, ob die Kinder die Türe aufgrund ihrer Körpergröße alleine hätten öffnen können“ gemacht, hieß es in der Pressemitteilung. Als erwiesen könne angenommen werden, „dass das Licht stets eingeschalten blieb“, so Bussek.

Maximal „zwei Minuten“ in Waschraum

Insgesamt sei der Nachweis strafrechtlich relevanter Handlungen nicht zu erbringen gewesen. „Ob die angewendete Maßnahme pädagogisch vertretbar scheint, ist von der Staatsanwaltschaft nicht zu beurteilen“, betonte Bussek. Der Tatbestand der Freiheitsentziehung setze „eine gewisse Dauer, Schwere und Ernstlichkeit des Angriffs voraus“.

Im gegenständlichen Fall habe sich ein maximal zweiminütiges Belassen im Waschraum bei geschlossener Türe festmachen lassen. "Dies kann zwar insbesondere für kleine Kinder subjektiv ein langer Zeitraum sein und als belastend empfunden werden, jedoch traten keine weiteren erschwerenden Umstände hinzu.

Ein Überschreiten der erforderlichen Erheblichkeitsschwelle konnte daher nicht mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit festgestellt werden", betonte Bussek. Das Ermittlungsverfahren habe auch keine Anhaltspunkte für die Annahme eines vom Gesetz geforderten Quälens ergeben, das mit erheblichen körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen verbunden sein müsste.

Pädagoginnen wurden entlassen

Die Verdächtigen hatten sich damit verantwortet, die im vergangenen Sommer bekannt gewordenen Maßnahmen hätten ausschließlich pädagogischen Zwecken gedient. Man habe die betroffenen Kinder nach erfolglosen anderen Maßnahmen aus der Situation herausnehmen und beruhigen wollen. Die Pädagoginnen wurden nach Bekanntwerden der Vorfälle entlassen.

Der Anwalt der Eltern kündigte im Gespräch mit der APA einen Fortführungsantrag an. „Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist nicht nachvollziehbar", meinte er. Die als Zeugen vernommenen Kinder hätten übereinstimmend ausgesagt, dass sie in dem abgesonderten Raum sich selbst überlassen waren, zum Teil im Dunkeln bleiben mussten und die Türe nicht öffnen konnten, weil sie zu klein waren, um die Türschnalle zu erreichen. Mit der Niederlegung des Verfahrens richte die Anklagebehörde den Eltern aus, sie glaube ihren Kindern nicht“, sagte Rast.

„Diagnostizierte posttraumatische Belastungsreaktion“

Die Mutter eines Buben, der von 2016 bis 2019 den gegenständlichen Kindergarten besucht hat, berichtete der APA, ihr Sohn hätte schon ein halbes Jahr vor Bekanntwerden der Vorfälle von den Strafmaßnahmen berichtet. Sie habe ihm anfänglich nicht geglaubt. Das änderte sich, als ihr andere Eltern von ähnlichen Erlebnissen ihrer Kinder erzählten und ihr Sohn sich zu verändern begann. „Am Schluss hat er nur mehr geweint. In der Nacht ist er aufgewacht“, verriet die Mutter. Sie habe schließlich ein klinisch-psychologisches Gutachten einholen lassen: „Es bestätigt, dass mein Sohn eine diagnostizierte posttraumatische Belastungsreaktion entwickelt hat.“

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft betonte in ihrem Statement, dass sie seit Jahren Kinderschutzkonzepte in Bildungseinrichtungen einfordert. „Die Kinderrechte stellen die Grundbedingung für das menschenrechtskonforme Zusammenleben von Kindern und Erwachsenen in einer demokratischen Gesellschaft dar. Und nicht zuletzt sind Kinderschutzkonzepte auch Handlungsanleitung und Schutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bildungseinrichtungen“, betonte die Kinder- und Jugendanwaltschaft.