Chronik

Burschenschafter-Bild geteilt: Klagsdrohung

Weil ein Bild eines Burschenschafters in einer verdächtigen Pose in sozialen Medien vielfach geteilt wurde, gibt es jetzt Klagsdrohungen, berichtet das Ö1-Morgenjournal. Man kann sich aber für 2.000 Euro „freikaufen“.

Vor genau einem Jahr hat der Vorfall mit dem vermeintlichen Hitlergruß für Aufsehen gesorgt. Am Rande einer sogenannten Donnerstags-Demo in Wien gegen die damalige schwarzblaue Bundesregierung wurde ein Burschenschafter in verdächtiger Pose fotografiert, es war eine Provokation. Das Bild wurde im Netz vielfach geteilt, unter anderem von der heutigen Justizministerin Alma Zadic von den Grünen. Jetzt gibt es in der Sache auch Klagsdrohungen gegen andere, die das Bild geteilt haben – sogenannte Abmahnungen.

„Allein bei mir 18 Personen gemeldet“

„Jedwede denkmögliche Rechtfertigung ist haltlos“ und „in letzter Konsequenz würden Sie mit Prozesskosten in fünfstelliger Höhe zu rechnen haben“, heißt es in einem Schreiben des Linzer Rechtsanwalts Michael Schilchegger. Es ist eine sogenannte Abmahnung an Personen, die in Postings und Blogs auf den vermeintlichen Hitlergruß Bezug genommen haben. Schilchegger ist auch FPÖ-Bundesrat, und er vertritt jenen jungen Mann, der mit der verdächtige Pose am offenen Fenster der Burschenschaft Gothia für Empörung im Netz gesorgt hatte.

Gegen eine Unterlassungserklärung und 2.000 Euro, von denen 1.500 an den Anwalt und 500 an seinen Mandaten gehen, kann man sich vom Prozessrisiko „freikaufen“. Der frühere Grün-Abgeordnete Karl Öllinger – er ist selber betroffen, weil er das Bild von der Pose auf Facebook verbreitet hat – sagt dazu im Morgenjournal: „Allein bei mir haben sich mittlerweile 18 Personen gemeldet, die mit Abmahnschreiben dieses Anwalts bedacht worden sind. Die Abmahnschreiben haben wirklich einen sehr bedrohlichen Charakter.“

„Müssen das als redaktionelle Gesellschaft lernen“

Das Foto, um das es geht, war eine Momentaufnahme, der Burschenschafter hat beim Fenster hinaus gewunken, dafür gibt es einen Videobeweis. Aber es gibt auch die richterliche Feststellung, dass das Winken – langsam und mit durchgestrecktem rechten Arm – eine Provokation war. Die Anwältin Maria Windhager vertritt in der Sache sowohl Karl Öllinger als auch die jetzige Justizministerin Alma Zadic, beide sind vom Erstgericht zur Zahlung einer Entschädigung nach dem Mediengesetz verurteilt worden und haben berufen.

„Dass sich jemand bei einer Burschenschaft so provokant hinstellt und winkt, ist ja auch etwas, was für sich genommen, durchaus problematisch oder durchaus hinterfragenswert ist“, sagte Windhager gegenüber Ö1. Aber das sei kein Freibrief: "Es geht darum zu lernen, wie darf man das öffentlich erörtern und wie darf man das verarbeiten, damit es sich im rechtlich zulässigen Rahmen abspielt. Und das müssen wir als redaktionelle Gesellschaft alle lernen“, so Windhager. Und in dieser digitalen Gesellschaft sind die einen redaktionell geschickter, die anderen weniger.

Lehrbeispiel für Sorgfaltspflicht in sozialen Netzwerken

Anwalt Gerald Ganzger hat das Entschädigungsbegehren für zwei Mandanten abwehren können. Deren Kritik am verdächtigen Winken war satirisch verpackt, eine vom Burschenschafter gepostete Richtigstellung zum vermeintlichen Hitlergruß war eingebaut. „Wenn man sich mit dem Thema inhaltlich befasst, hat man fast immer die Freiheit der Meinungsäußerung auf seiner Seite“, sagte Ganzger.

Sowohl Ganzger als auch Windhager bezeichnen die Abmahnungen als für Österreich unüblich, die angebotenen Abschlagszahlungen seien hoch, aber im Rahmen. Und Burschenschafter-Anwalt Schilchegger sagt ganz offen, dass die 2.000 Euro die Oberkante seien – denn er brauche ja einen Verhandlungsspielraum. Der Fall ist ein Fest für Anwälte – und ein Lehrbeispiel für die Sorgfaltspflicht in sozialen Netzwerken.