Ein Taxischild mit der „Uber App“ aufgenommen am Donnerstag, 21. Februar 2019 in Wien
APA/Hans Punz
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Wirtschaft

Jahrelanger Streit: OGH gibt Uber recht

Der Oberste Gerichtshof (OGH) zieht nun einen Schlussstrich unter den Streit zwischen Wiener Taxlern und Uber: Der OGH hat bestätigt, dass das Geschäftsmodell des Fahrdienstvermittlers rechtmäßig ist. Uber braucht demnach keine Mietwagenkonzession.

Die Uber B.V. hatten ihren Betrieb in Österreich im Juli 2019 eingestellt. Seitdem wird die Fahrdienstvermittlung in Österreich von der Uber Austria GmbH mit einer Reisebürolizenz betrieben. „Für die Vermittlung von (durch andere Verkehrsunternehmen durchzuführenden) Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, erklärte der OGH. Die Wiener Taxifunkzentrale 40100 und das US-Unternehmen Uber liefern sich seit Jahren einen Rechtsstreit.

Uber zeigte sich mit dem OGH-Urteil zufrieden. „Die aktuelle Entscheidung bestätigt, dass die von Uber vorgenommenen Anpassungen und damit das aktuelle Geschäftsmodell im Einklang mit den gewerberechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich stehen“, hieß es am Freitag in einer Stellungnahme.

In Wien 2.800 Mietwägen für Uber unterwegs

Ein Nebensatz des OGH-Entscheids zeigt, wie lukrativ der heimische Markt für Uber ist. „Derzeit sind in Wien 2.800 Mietwägen unterwegs, die für die Beklagte Fahrten durchführen. Die Beklagte erzielt am österreichischen Markt einen Gewinn von monatlich 1,5 Mio. EUR“, heißt es in der OGH-Urteilsbegründung (4Ob206/19a).

Seit Jahren streiten Wiens Taxifahrer mit Uber. Denn während Taxis nach einem Fixtarif fahren müssen, können die Mietwagen – die ähnliche Dienste anbieten – den Tarif frei wählen und damit günstigere Preise anbieten. Ein Preiskampf, der die Branche belastet. „Es sind sehr sehr viele Konkurse in den letzten Jahren, eineinhalb Jahren. (…) Es sind sehr sehr viele Fahrzeuge angemeldet. Die Konkurrieren mittlerweile auch schon untereinander“, sagt Taxiobmann Gökhan Keskin gegenüber „Wien heute“.

Bald einheitliche Tarife für Taxi und Mietwagen?

Wie es in Österreich mit Uber weitergeht, ist derzeit noch offen. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagengewerbes („Lex Uber“) beschlossen. Die Taxivertreter lobbyierten stark für das Gesetzesvorhaben.

Ab September 2020 gibt es in Österreich nur noch ein einheitliches Pkw-Personenbeförderungsgewerbe. Eckpunkte der Reform sind einheitliche Tarife für Taxi und Mietwagen und ein verpflichtender Taxischein für alle. Uber stellte in der Vergangenheit einen Rückzug aus Österreich in den Raum, sollte das Gesetz in der derzeitigen Form in Kraft treten. Die Stadt Wien lässt derzeit in einer Studie überprüfen, ob und wie ein Fixpreis umgesetzt werden kann. Rechtliche Fragen haben die Veröffentlichung bisher verzögert.

Taxifunkzentrale sieht weiteren Klärungsbedarf

Die Taxifunkzentrale begrüßt den Entscheid, sieht aber weiteren rechtlichen Klärungsbedarf zu Taxi- und Mietwagenfahrten. „Wir freuen uns, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) nun bestätigt, dass Uber in Österreich gewerblich tätig ist und somit eine Niederlassung zu gründen und ein Gewerbe anzumelden hat“, so die Funkzentrale am Freitag in einer Aussendung.

Der Anwalt von Taxi40100, Dieter Heine, sieht noch Klärungsbedarf, ob es sich bei den vermittelten Personenbeförderungsleistungen um Mietwagen- oder Taxifahrten handelt. „Diesbezüglich ist derzeit ein weiteres Verfahren zu einem anderen Anbieter beim Oberlandesgericht (OLG) Wien anhängig. In erster Instanz hat dabei das Handelsgericht (HG) Wien dargelegt, dass es sich bei den vermittelten Fahrten um Taxifahrten handelt“, so Heine.