Ein Gerichtssaal
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Chronik

Richter gegen Kreuz im Gerichtssaal

Die Debatte über Kreuze in öffentlichen Gebäuden ist wieder entbrannt. Die Richtervereinigung spricht sich klar gegen religiöse Symbole im Gerichtssaal aus und fordert vom Justizministerium eine klare Regelung zum Umgang damit.

In der Praxis ist das Kreuz bereits weitgehend aus den Verhandlungsräumen verschwunden. „An den Gerichten ist das eigentlich kein Thema. In den Gerichtssälen hängt grundsätzlich kein Kreuz an der Wand, es gibt auch keine Regelung, dass das so sein müsste. Es gibt einzelne Standorte, wo das vielleicht noch so ist – in alten oder historischen Gebäuden, das kann schon sein. Aber die Regel ist das nicht“, sagt Sabine Matejka, die Präsidentin der Richtervereinigung gegenüber „Wien heute“.

Ein Gerichtssaal von innen
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Kreuze gibt es im Gerichtssaal meistens keine

„In der Politik wird da halt leider differenziert“

Grundsätzlich kann der Gerichtspräsident oder Gerichtsvorsteher darüber entscheiden, ob Kreuze aufgehängt werden. Die Richtervereinigung fordert eine einheitliche Lösung, wenn es um religiöse Symbole im Gerichtssaal geht.

„Wir fordern eine umfassende Neutralität. Das beginnt bei der Frage: ‚Kann eine Richterin ein Kopftuch tragen?‘ und geht bis zur Thematik: ‚Kann ein Kreuz im Gerichtssaal an der Wand hängen?‘ Wir sehen das umfassend, wir behandeln auch alle Religionen was das betrifft gleich. In der Politik wird da halt leider differenziert", sagt Matejka.

Klare Regelung gefordert

Die Richtervereinigung fordert eine klare Regelung, wie mit religiösen Symbolen im Gerichtssaal umgegangen werden soll.

Die Forderung nach einem Neutralitätsgebot ist nicht neu, bisher wagte sich aber noch kein Minister an eine gesetzliche Änderung. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) äußerte sich im „Report“ zur Debatte um Kreuze in öffentlichen Gebäuden. „Ich persönlich bin der Meinung, dass wir in einem säkularen Staat leben und dass öffentliche Räume natürlich auch ohne religiöse Symbole auskommen. Das ist aber eine Meinung, die in Österreich nicht mehrheitsfähig ist, und das ist okay“, sagte Zadic.

Ein Kreuz in einem Schulzimmer über einer Tür neben einer Uhr und dem Staatswappen
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In Pflichtschulen gibt es klare Regeln zum Anbringen eines Kreuzes

Pflichtschule: Wenn Mehrheit, dann Kreuz

In den Schulen ist das Thema bereits klar geregelt: Das Wiener Schulgesetz gibt vor, wie mit dem Kreuz an der Wand umgegangen werden soll. In Paragraph 42, Absatz 7 heißt es: „In den allgemeinbildenden Pflichtschulen, an denen die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ist in allen Klassenräumen ein Kreuz anzubringen“. Im zuständigen Stadtratsbüro von Jürgen Czernohorszky (SPÖ) gibt es aber keine Zahlen, in wie vielen Klassen ein Kreuz hängt. Auch Kontrollen gibt es dazu keine.