Polizeieinsatz Urania
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Chronik

Klimademo: Ermittlung wegen Falschaussage

Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihre Ermittlungen zur Auflösung der Klimademo Ende Mai 2019 nun ausgeweitet. Ermittelt wir nun auch gegen einen Polizisten wegen möglicher Falschaussage.

Am 31. Mai hatten Aktivisten der Umweltschutzinitiativen „Ende Geländewagen“ und „Extinction Rebellion“ den Ring bei der Urania blockiert. Bei der Auflösung der Blockade kam es zu unverhältnismäßiger Polizeigewalt, wie Richter des Landesverwaltungsgerichts Wien bereits entschieden haben.

Handyvideos von den Polizeieinsätzen hatten für Aufregung gesorgt. Auf einem ist zu sehen, wie Polizisten einen Mann am Boden fixieren. Dabei lag der Demonstrant mit seinem Kopf neben dem Hinterrad eines Polizeibusses. Als der Wagen anfuhr, rissen die Polizisten den Mann im letzten Augenblick unter dem Bus hervor.

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Ein Aktivist ist bei einer Festnahme fast von einem Polizei-Auto überrollt worden

Richterin schickte Sachverhaltsdarstellung

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zum Polizeieinsatz läuft noch. Gegen sieben Beamte wird wegen des Verdachts der Körperverletzung und der schweren Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung ermittelt, gegen einen Polizisten wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Und nun wird gegen einen der Beamten auch wegen möglicher Falschaussage ermittelt. „Das ist nun auch Gegenstand der Ermittlungen“, bestätigte Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, gegenüber Radio Wien.

Der Grund dafür lag in der Aussage des Polizisten beim Verwaltungsgericht. Die Richterin glaubte dem Polizisten seine Aussagen aufgrund eines vorliegenden Handyvideos nicht. „Die zuständige Richterin hat in der Folge eine Sachverhaltsdarstellung gegen einen Polizisten wegen des Verdachtes der falschen Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht“, sagte Beatrix Hornschall, die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Wien. Dabei handelt es sich um einen Polizisten, der in die Amtshandlung beim Polizeibus involviert war.

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Diese Amtshandlung, festgehalten auf Video, war laut Landesverwaltungsgericht teilweise rechtswidrig

Protokollierung wird geprüft

Die bisher letzte Entscheidung fällte das Verwaltungsgericht im Jänner – hier erklärte sie die Amtshandlung der Polizei für teilweise rechtswidrig. In dem Fall ging es um neun heftige Schläge gegen den Oberkörper eines in Bauchlage von mehreren Beamten fixierten Demonstranten.

In diesem Fall entschied die Richterin auch, dass die Polizei die Amtshandlung falsch dokumentiert hat. So hatten die Polizisten fälschlicherweise protokolliert, dass lediglich zwei Schläge abgegeben wurden – anstelle der auch auf dem Videomaterial ersichtlichen neun. „Ob falsche Protokollierungen stattgefunden haben, wird von der Staatsanwaltschaft geprüft“, sagte dazu Bussek.

Alle Polizisten „normal im Dienst“

Die Landespolizeidirektion Wien zog bisher keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen. Ein Beamter, der laut Verwaltungsgericht gleich neun Mal auf einen am Boden fixierten Demonstranten eingeschlagen hatte, wurde zwar nach Veröffentlichung eines den Fall zeigenden Videos in den Innendienst versetzt.

Mittlerweile sind laut der Pressestelle der Polizei Wien wieder alle Beamte „normal im Dienst“. Erst wenn alle Verfahren abgeschlossen sind, will die Exekutive „schauen, ob disziplinäre Maßnahmen erforderlich sind“, hieß es auf Anfrage von Radio Wien.