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ÖVP versus „Falter“: Kein Rechtsfrieden

ÖVP und „Falter“ standen sich am Donnerstag vor Gericht gegenüber. Die Volkspartei hatte im September die Wiener Wochenzeitung nach einem Bericht über die Wahlkampfkosten der Partei und deren Überschreitung auf Unterlassung geklagt. Der von der Richterin nahegelegte Rechtsfrieden blieb beim Prozess jedoch aus.

Die vorbereitende Tagsatzung in dem von der ÖVP angestrengten Zivilprozess gegen die Wochenzeitung „Falter“ hat am Donnerstag keinen Vergleich gebracht. Die Richterin am Wiener Handelsgericht legte den Parteien „Rechtsfrieden“ nahe und forderte dahin gehend „Kreativität“ ein. Vorerst blieb das Unterfangen aber erfolglos. Am 22. Juni trifft man einander wieder vor Gericht.

„Falter“ beantragte Kurz und Köstinger als Zeugen

Für diesen Verhandlungstermin sind dann bereits die ersten Zeugen geladen. Neben dem bisherigen Bundesgeschäftsführer und nunmehrigen Generalsekretär Axel Melchior sollen unter anderem der ehemalige Generalsekretär und jetzige Innenminister Karl Nehammer sowie Falter-Redakteur Josef Redl gehört werden. Darüber hinaus wurden vom „Falter“ – sollte es dann zu einem weiteren Verhandlungstermin kommen – Bundeskanzler Sebastian Kurz und die ehemalige ÖVP-Generalsekretärin und jetzige Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger als Zeugen beantragt.

In der Sache legten beide abermals ihre divergierenden Standpunkte dar. Der Rechtsvertreter des „Falters“, der ehemalige Liste-Jetzt-Abgeordnete und Medienanwalt Alfred Noll führte aus, dass es beim vorliegenden Fall um eine „grundsätzliche Sache“ gehe.

Denn hier werde nicht moniert, dass der Falter etwas Tatsachenwidriges behauptet hätte, sondern die Klage richte sich gegen die „politische Bewertung des Tatsachensubstrats“, so Noll: „Wenn ein Medium aber tatsachengemäß und -konform berichtet, dann muss es in Österreich – solang wir nicht bei Putin oder Orban sind – erlaubt sein, dieses Tatsachenmaterial zu bewerten.“

ÖVP bestreitet Vorwurf, etwas verbergen zu wollen

Für die Rechtsvertreterin der ÖVP, Ulrike Zeller, gehe es jedoch genau darum, „dass es kein Tatsachensubstrat“ für jene Behauptungen und Vorwürfe gebe, die für 2019 aufgestellt wurden. Als Beispiel führte Zeller die Behauptung an, dass die ÖVP etwas vor dem Rechnungshof verbergen wollte.

„Dazu fehlt jegliche Grundlage, weil sämtliche Ausgaben den gesetzlichen Vorgaben gemäß dem RH übermittelt wurden“, erklärte die Anwältin: „Für einen Vergleich kann ich gerne Vorschläge mitnehmen, sehe aber wenig Response, wenn nicht irgendeine Form der Ehrenerklärung dabei ist“, meinte Zeller.

Zeitung betont: „Tatsachen korrekt wiedergegeben“

Noll kann sich eine Ehrenerklärung des Falters gegenüber der ÖVP „nicht vorstellen“. Vielmehr sollte es umgekehrt sein, so Noll: „Bei aller Anstrengung der Phantasie kann ich mir eine Ehrenerklärung der ÖVP gegenüber dem Falter vorstellen, dass die vom Falter implizierten Tatsachen korrekt wiedergegeben wurden und dass man halt bei der Bewertung dieser Tatsachen unterschiedlicher Auffassung ist. Das kann man dann so stehen lassen.“

Das wäre eine Variante, die er dem Falter empfehlen könne. Diesbezüglich werde er der ÖVP einen Textvorschlag unterbreiten. Zeller betonte, das weiter geben zu wollen. Sollte es nicht doch noch zu einem Vergleich kommen, treffen die ÖVP und der „Falter“ einander dann Ende Juni erneut vor Gericht.

„Falter“ veröffentlichte interne Dokumente der Türkisen

Die ÖVP hatte die Klage gegen die Wochenzeitung Mitte September eingebracht, nachdem der „Falter“ zuvor interne Dokumente zu Wahlkampfkosten und Parteifinanzen der Türkisen veröffentlicht hatte und zum Schluss gekommen war, dass die Volkspartei in den Wahlkämpfen 2017 und 2019 quasi eine doppelte Buchführung unterhielt, um das Überschreiten der gesetzlich erlaubten Wahlkampfkostenobergrenze zu verschleiern. Der Falter ging davon aus, dass die ÖVP sowohl 2017 als auch 2019 frühzeitig mit einem Überschreiten der Wahlkampfkostenobergrenze kalkulierte.

Stammen Unterlagen aus Cyberangriff auf Parteizentrale?

Die Volkspartei wiederum vermutetet, dass die dem „Falter“ vorliegenden Dokumente aus einem Cyberangriff auf die Parteizentrale stammten. Die ÖVP sprach von fehlerhafter beziehungsweise manipulativer Berichterstattung und klagte.

Demnach dürfe der Falter nicht mehr behaupten, dass die ÖVP 2019 bewusst die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro plane, dass die ÖVP die Öffentlichkeit bewusst über ihre Wahlkampfausgaben täusche und dass die ÖVP die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof verbergen wolle. Die ÖVP fordert den Widerruf dieser Behauptungen, eine entsprechende Veröffentlichung sowie Kostenersatz.