Stiefel hängen im Kindergarten in der Garderobe
APA/dpa/Lino Mirgeler
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Chronik

CoV: Kindergärten müssen öffnen

Die Stadt Wien hat die Betreiber von privaten Kindergärten angewiesen, dass die Einrichtungen „grundsätzlich als Ressource für Eltern“ offenzuhalten sind. Eltern sollen nach Möglichkeit aber die Kinder daheim betreuen.

„Wesentlich für berufstätige Wiener Eltern ist: Kindergärten bleiben geöffnet und stehen für Betreuung zur Verfügung“, heißt es in der Mitteilung der Magistratsabteilung 11 (Kinder- und Jugendhilfe). Lediglich behördlich angeordnete Schließungen oder Quarantäne für das Personal bilden hier eine Ausnahme. Für Kinder im verpflichteten Kindergartenjahr gilt das Fernbleiben vom Kindergarten aufgrund von Corona-Prävention jedenfalls als gerechtfertigte Verhinderung.

Gruppen nicht zusammenlegen

Die Entscheidung, ob Kinder betreut werden, liege bei den Eltern, wird betont. Falls nicht, müssten diese schriftlich entschuldigt werden. Auch die Stadt betont, dass Großeltern und andere ältere Personen nicht als Betreuungspersonen geeignet sind.

Die Kindergärten sollten ihre Betreuung möglichst kleinstrukturell gestalten. Gruppenzusammenlegungen sollen nur bei Personalmangel erfolgen, hieß es. Die Förderungen werden weiterhin ausbezahlt, auch wenn das Kind – mit der Begründung „Corona-Prävention“ – länger als vier zusammenhängende Wochen nicht in die Einrichtung kommt.