Polizisten hinter einem Polizeiauto
ORF.at/Lukas Krummholz
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Politik

Polizei schränkt Parteienverkehr ein

Die Wiener Polizei schränkt wegen des Coronavirus den Parteienverkehr in verschiedenen Ämtern ein. Notwendige polizeiliche Amtshandlungen sowie die Aufnahme von Strafanzeigen bleiben davon unberührt.

Betroffen von der Maßnahme sind das Verkehrsamt, die 14 Polizeikommissariate, das Vereinswesen, sowie das Waffenwesen. In diesen Abteilungen soll es nur noch eingeschränkt Parteienverkehr geben, teilte die Landespolizeidirektion Wien in einer Aussendung mit. Die persönliche Kontaktaufnahme mit Polizeidienstellen soll auf ein Mindestmaß reduziert werden und Anliegen soweit möglich telefonisch oder elektronisch erledigt werden.

Einschränkungen im Detail

In Polizeikommissariate wird der Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern auf ein Minimum reduziert. Anzeigenbestätigungen werden von den Beamten direkt beim Einsatz ausgestellt oder elektronisch erledigt. Anträge auf Akteneinsicht finden elektronisch statt. Waffenrechtliche Urkunden und Strafregisterauskünfte müssen schriftlich beantragt werden.

Im Verkehrsamt entfällt der Austausch ausländischer Führerscheine bzw. die Ausstellung von Führerscheinduplikaten. Außerdem finden keine amtsärztlichen Untersuchungen mehr statt, sofern es keine Ladung dazu gibt. Begleitpersonen müssen vor dem Amtsgebäude warten. Im Vereinswesen werden Auskünfte nur noch telefonisch oder per E-Mail erteilt. Im Waffenwesen erfolgen bis auf Weiteres keine Ladungen, Verfahren werden schriftlich geführt. Ebenso wird die Verwahrung von Schusswaffen vorübergehend nicht überprüft.

Inspektionen bleiben geöffnet

Die Polizeiinspektionen sind als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger weiterhin offen, „zur Aufrechterhaltung der exekutiven Einsatzfähigkeit sind allerdings alle Polizistinnen und Polizisten darauf bedacht, nicht unbedingt notwendigen persönlichen Kontakt zu vermeiden“, heißt es von der Polizei.