AUA Maschine am Flughafen Wien
ORF.at/Christian Öser
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Verkehr

AUA bis Mitte April am Boden

Die AUA lässt ihre Flugzeuge länger auf dem Boden als bisher angekündigt. Nachdem sich die weltweiten Einreisestopps aufgrund des Coronavirus nicht gelockert hätten und es wenig Nachfrage nach Flugreisen gebe, werde der Linienflugbetrieb bis 19. April eingestellt.

Bisher war der Flugstopp lediglich bis 28. März geplant gewesen. In weiterer Folge schicke die AUA alle ihre rund 7.000 Mitarbeiter bis 19. April in Kurzarbeit. Das betreffe grundsätzlich auch die Führungskräfte, jedoch könnten Mitarbeiter „aufgrund betrieblicher Notwendigkeit“ aus der Kurzarbeit exkludiert werden – dann werde jedoch ein Gehaltsverzicht vereinbart.

Rückholflüge finden statt

Die AUA hatte bereits am 6. März Kurzarbeit angemeldet, die maximal mögliche Dauer beträgt nach dem vergangenen Freitag veröffentlichten Coronavirus-Kurzarbeitsmodell sechs Monate. Rückholflüge für im Ausland gestrandete Österreicher werden aber weiterhin stattfinden, so die AUA. Am Montag seien zwei Langstreckenjets nach Punta Cana in der Dominikanischen Republik, Havanna und nach Mexico City unterwegs, teilte die AUA mit.

Passagiere, die bis 19. April einen gebuchten Flug haben, würden im Rahmen der Möglichkeiten auf andere Fluglinien umgebucht, hieß es in der Aussendung weiter. Darüber hinaus gebe es für Kunden die Möglichkeit, bereits gebuchte Flüge kostenlos umzubuchen oder Tickets ruhend zu stellen.

Neue Fristen für Umbuchungen

Für Umbuchungen hat die AUA ihre Zeiträume nun weiter ausgedehnt. Kunden, die ihr Ticket bis zum 12. März gekauft haben und bei denen das Abflugdatum bis zum 30. April angegeben ist, können bis zum 31. August ihr Ticket ruhend stellen und bis dahin entscheiden, wann sie ihr Ticket nutzen wollen, gab die Airline am Montag bekannt. Bisher hatten sie dafür nur bis Anfang Juni Zeit. Die neue Reise muss aber nach wie vor noch in diesem Jahr, also spätestens am 31. Dezember, angetreten werden. Ruhende Tickets behalten ihren Wert, Umbuchungsgebühren fallen nicht an.

Wegen der vielen Anfragen bei der Service-Hotline machte die AUA außerdem darauf aufmerksam, dass Umbuchungen auch nachträglich erfolgen können – sie müssen also nicht zwingend vor dem ursprünglich geplanten Abflugdatum gemacht werden. Zudem arbeite man an einer Lösung, damit Passagiere ihre Tickets online selbst umbuchen können. Alle Regelungen gelten auch für die AUA-Mutter Lufthansa, Swiss, Brussels Airlines und Air Dolomiti, schreibt die AUA.