Chronik

„Oida“ zu Polizist: Verfahren eingestellt

Das Verfahren gegen einen Journalisten, der bei einer Amtshandlung in Wien-Alsergrund zu einem Polizisten „Oida“ gesagt hatte, ist nun eingestellt worden. Der Richter sah keinen Verstoß gegen „öffentlichen Anstand“.

Er habe das Wort „Oida“ nicht als Anrede sondern als Unmutsäußerung über eine Amtshandlung verwendet. Dieser Argumentation des Journalisten folgte der Richter am Verwaltungsgericht in seiner schriftlichen Begründung, es könne demnach „nach objektiven Maßstäben nicht von einem Verhalten ausgegangen werden, das einen groben Verstoß gegen diejenigen Pflichten darstellt, die jedermann in der Öffentlichkeit zu beachten hat“.

Dazu wurde auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs verwiesen, wonach es „bei der Beurteilung des tatbestandsmäßigen Verhaltens einer Anstandsverletzung nicht bloß auf den Wortlaut einer Äußerung allein ankommt, sondern auch auf Art und Umstand der Äußerung“.

Diskussion nach Rettungseinsatz vor Lokal

Zu dem Wortwechsel mit dem Polizisten war es im September 2018 gekommen, als der Journalist vor einem Lokal in Wien-Alsergrund einen Rettungseinsatz beobachtete. Der Journalist hatte dabei Fotos gemacht.

Laut Urteil ist für die Polizei eine Revision durch den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof müsste in den nächsten sechs Wochen eingereicht werden.

Der von der Wiener Polizei aufgestellte Vergleich von „Oida“ zu „Hawara“ griff für den Richter laut Urteil übrigens „zu kurz“: "Es mag sein, dass dieser Begriffsinhalt zunächst als – noch geschlechtsdifferenzierte – Ansprache unter Jugendlichen in den 70er und 80er Jahren im Vordergrund gestanden ist. Notorisch – und im täglichen Leben tatsächlich nicht zu überhören – ist aber, dass sich das Wort „Oida" zwischenzeitlich zu einer Art geschlechtsneutralem Füllwort ohne konkrete Bedeutung und bar jeden grammatikalischen Zusammenhangs gewandelt hat.“