Ex-Judoka Peter Seisenbacher (M) und Anwalt Bernhard Lehofer vor Prozessbeginn
APA / Herbert Neubauer
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Chronik

Empfehlung gegen Seisenbacher-Beschwerde

Die Generalprokuratur empfiehlt, die Nichtigkeitsbeschwerde von Peter Seisenbacher gegen eine fünfjährige Haftstrafe zurückzuweisen. Ein Termin für die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs steht noch aus.

Der Judo-Doppel-Olympiasieger hatte gegen das Urteil des Wiener Landesgerichts, das Anfang Dezember wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen fünf Jahre Haft über ihn verhängt hat, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Die Generalprokuratur empfiehlt dem Obersten Gerichtshof (OGH), diese Berufung zurückzuweisen.

Laut Ö1-Abendjournal erging die Stellungnahme der Generalprokuratur an den OGH und Seisenbachers Anwälte. Sollte der OGH der Empfehlung folgen, muss als nächstes das Wiener Oberlandesgericht über das Strafmaß entscheiden. Ein Termin, wann sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Causa auseinandersetzen wird, steht noch nicht fest.

Verurteilung wegen Missbrauchs unmündiger Mädchen

Ein Schöffensenat war im Dezember vergangenen Jahres nach zweitägiger Verhandlung zum Schluss gekommen, dass Seisenbacher – nach seiner aktiven Karriere – als Trainer in einem Wiener Judo-Verein zwei unmündige Mädchen missbraucht hat. In einem Fall handelte es sich um eine 13-Jährige, der sich Seisenbacher übergriffig genähert haben soll, der zweite Missbrauch erstreckte sich dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge über mehrere Jahre.

Ve Verurteilt wurde der Ex-Judoka auch, weil er während eines Judo-Sommerlagers eine 16-Jährige bedrängt haben soll. Diese wehrte ihn ihrer Darstellung zufolge ab. Dieser Vorgang wurde vom Erstgericht als Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses qualifiziert.