Polizeibeamte führen am Donaukanal Aufklärungsgespräche und Personenkontrollen durch
APA/Herbert P. Oczeret
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Chronik

Coronavirus: Polizei darf strafen

Ab Samstag darf die Polizei bei Verstößen gegen gewisse Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie auch Organmandate ausstellen. Wer etwa im Supermarkt – und ab kommender Woche in den „Öffis“ – Mund und Nase nicht mit Maske oder Schal bedeckt, dem droht in Zukunft eine Strafe von 25 Euro.

Die Schutzmaskenpflicht wird ab kommenden Dienstag auf alle geöffneten Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel erweitert. Das wird dann die Polizei kontrollieren. Die dazugehörige Verordnung wurde am Karfreitag erlassen. Das Gesundheitsministerium bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung „Kurier“.

50 Euro bei Nichteinhalten von Ausgangsbeschränkungen

Wer etwa keinen Mund-Nasen-Schutz verwendet, dem droht eine Strafe von 25 Euro. Bei allen anderen Verstößen sind übrigens 50 Euro fällig. Das betrifft das Nichteinhalten der Ausgangsbeschränkungen wie das Betreten von Gebieten, die unter Quarantäne gestellt worden sind, sowie von eigentlich geschlossenen Läden.

„Bis jetzt wurden Übertretungen nach dem Epidemiegesetz und dem Covid-19-Maßnahmengesetz mit Anzeigen geahndet, nun kommt eine neue Möglichkeit hinzu“, sagte ein Sprecher des Ministeriums zur APA.

Polizeibeamte auf Streife am Freitag, 10. April 2020, in der U-Bahnstation Schottenring in Wien.
APA/Hans Klaus Techt
Polizei darf auch bei „Öffis“ Geldstrafen einheben

Die Verordnung erlaubt es der Exekutive, Kontrollen bei den „Öffis“ und in den Geschäften vorzunehmen und mit Organstrafverfügung Geldstrafen einzuheben. Bisher war unklar, wer etwa in Zügen und U-Bahnen sicherstellt, dass die Schutzmasken tatsächlich getragen werden. Sowohl die ÖBB als auch die Wiener Linien sahen hier laut „Kurier“ keine Möglichkeit, diese Pflicht zu überprüfen.