Polizisten mit Mund- und Nasenschutz auf Streife am Donnerstag, 2. April 2020.
APA/Barbara Gindl
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Chronik

Polizei stellte 269 CoV-Strafen aus

Die Polizei hat bis Montagfrüh österreichweit 269 Organstrafmandate wegen Verstößen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie ausgestellt. Etwas mehr als die Hälfte davon in Wien.

Wie viele es genau in Wien waren, wollte die Landespolizeidirektion auf Anfrage von wien.ORF.at nicht mitteilen. Der Großteil davon wurde wegen der Nichteinhaltung der Abstandsregel ausgestellt, sagte ein Pressesprecher. Und: Die Zahl der ausgestellten Strafmandate werde nur einmal wöchentlich veröffentlicht. Damit will die Polizei vom Image der strafenden Organisation wegkommen.

Polizei darf seit Samstag strafen

Seit Samstag darf die Polizei bei Verstößen die Organmandate ausstellen. Wer nun etwa im Supermarkt – und ab Dienstag in den „Öffis“ und den anderen offenen Geschäften – Mund und Nase nicht mit Maske oder Schal bedeckt, dem droht eine Strafe von 25 Euro. Bei allen anderen Verstößen sind übrigens 50 Euro fällig. Das betrifft das Nichteinhalten des Mindestabstands oder der Ausgangsbeschränkungen wie das Betreten von Gebieten, die unter Quarantäne gestellt worden sind, sowie von eigentlich geschlossenen Geschäften.

Vor den Organstrafmandaten waren neben Abmahnungen nur Anzeigen nach dem Epidemie- und dem Covid-19-Gesetz möglich, bei denen deutlich höhere Strafen drohen.

Anzeigen deutlich zurückgegangen

Die Anzeigen sind am Osterwochenende deutlich weniger gewesen als das Wochenende davor. Laut Detlef Polay, Sprecher des Einsatzstabes im Innenministerium, wurden am Karsamstag und Ostersonntag etwa 1.500 Menschen in Österreich nach diesen Bestimmungen angezeigt. Das Wochenende zuvor waren es rund 2.300 Anzeigen gewesen. In Wien wurden am Karsamstag und Ostersonntag rund 400 Menschen angezeigt – mehr dazu in Weniger Anzeigen am Osterwochenende.

Kein Rechtsmittel mehr bei bezahlter Strafe

Die Polizeibeamten können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie abmahnen, ein Organstrafmandat ausstellen oder eine Anzeige erstatten. Das Organstrafmandat ist mit der Bezahlung erledigt. Die Übertretung scheint, anders als bei der Anzeige, nirgendwo auf. Organstrafmandate können aber nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt werden, etwa wenn sich der oder die Betroffene einsichtig zeigt. Die Bestimmungen sind unter Paragraf 50 im Verwaltungsstrafgesetz geregelt.

Bei einem bezahlten Organstrafmandat kann aber kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden, heißt es von der Wiener Polizei. Wer sich also zu Unrecht bestraft fühlt und ein Rechtsmittel einlegen will, der solle auf eine Anzeige bestehen.