An diesem Wochenende hätte die Laufgroßveranstaltung stattfinden sollen. Nach der Absage wegen des Verbots von Massenversammlungen stehen Veranstalter, aber auch verhinderte Teilnehmer und Teilnehmerinnen vor der Herausforderung, ob und wie Rückzahlungen der Startgebühren genau erfolgen. Zwischen sieben und hundert Euro hatte die Teilnahme am Vienna City Marathon gekostet. Bei den Veranstaltern wird ein Rückzahlungsangebot derzeit geprüft, man beruft sich auf höhere Gewalt.
VCM: Das würden wir nicht überleben
Auch organisatorische Vorleistungen und wirtschaftliche Schäden werden derzeit von den Marathon-Organisatoren in Wien evaluiert. VCM-Geschäftsführer Gerhard Wehr bittet um Geduld. „Wir wollen den Läuferinnen und Läufern eine gütliche Lösung vorlegen.“ Allerdings: „Wenn wir hundert Prozent der Nenngebühr zurückzahlen müssten, das würde der Vienna City Marathon nicht überleben.“
Arbeiterkammer fordert Hilfsgelder von Regierung
Ob „höhere Gewalt“ vorliege, müsse laut Arbeiterkammer rechtlich überprüft werden. Aber: „Hat man ein Nenngeld bezahlt, so kann man dieses Nenngeld zurückverlangen“, so AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic am Freitag gegenüber Radio Wien. Das den Veranstaltern nun fehlende Geld müsse die Regierung „über die Hilfsgelder, die sie zur Verfügung stellt, auch den Marathon-Veranstaltern zur Verfügung stellen“, so die Expertin.
Eine Verlegung des City Marathons etwa in den Herbst sei wegen der Größenordnung der Veranstaltung nicht möglich, heißt es auf der VCM-Webseite. Man habe eine Austragung zu einem anderen Zeitpunkt geprüft, aber die räumlichen Kapazitäten stünden nicht zur Verfügung. Der für Mitte Mai geplante Frauenlauf sucht unterdessen offiziell noch einen Ersatztermin im Herbst.