Ein zugezogener Virologe kam zu dem Schluss, dass die Isolation aufgrund der Inkubationszeit gerechtfertigt und verhältnismäßig gewesen sei, hieß es in dem Zeitungsbericht. Immerhin habe bei dem Patienten zweimal der Verdacht einer Covid-19-Infektion bestanden. Zudem könnten auch Tests falsch-negativ sein, hielt das Gericht in einem mündlichen Beschluss fest.
Heim hatte Vertretungsnetzwerk nicht zeitnah informiert
Allerdings habe es die Einrichtung verabsäumt, das Vertretungsnetzwerk, wie gesetzlich vorgesehen, zeitnah zu informieren, berichtete der "Kurier. Das räumt der Heimträger ein, der froh sei, Rechtssicherheit zu haben.
Das Vertretungsnetzwerk wolle den schriftlichen Beschluss abwarten, ein Gang in die Zweite Instanz sei möglich. Gegenüber wien.ORF.at wollte das Vertretungsnetzwerk, das den Fall aufgebracht hatte, zu der Gerichtsentscheidung nichts sagen, da sie „noch nichtrechtkräftig ist“.