Soziales

CoV: Mit Behinderung durch die Krise

Menschen mit Behinderungen sind von den Maßnahmen gegen das Coronavirus besonders betroffen. Sie zählen zu den Risikogruppen. Andererseits sind für sie Regeln wie Maskenpflicht und Abstandhalten nicht immer einfach umzusetzen.

Gerade das Abstandhalten sei eine große Herausforderung für Menschen mit Sehbehinderung, einer kognitiven Beeinträchtigung oder auch für Rollstuhlfahrer, die derzeit auf engen Gehsteigen oder im Supermarkt aufpassen müssten, schildert der Präsident des ÖZIV Wien, der Landesvertretung des Bundesverbandes für Menschen mit Behinderung.

Maske kann Angst auslösen

Die Maskenpflicht sei auch für Betreuerinnen und Betreuer schwierig, vor allem wenn es bei ihren Klienten um Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gehe, erzählt Angelika Frind, Betreuerin bei Jugend am Werk: „Weil die Kundinnen und Kunden teilweise auch Angst haben und uns nicht erkennen, wenn wir eine Maske tragen würden – und andersrum, wir auch ihre Bedürfnisse und Wünsche nicht verstehen können, weil viel auch mit Mimik und Gestik passiert.“ Auch Abstandhalten würden viele nicht verstehen.

Rollstuhlfahrer
ORF
Abstand halten ist für Rollstuhlfahrer mitunter schwierig

Menschen mit Behinderung gelten als gefährdete Gruppe, was eine Ansteckung mit Covid-19 angeht, da zusätzlich zu einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung oft auch eine Grunderkrankung vorliegt. Behinderteneinrichtungen sind derzeit daher größtenteils geschlossen.

Sendehinweis

Erwin Kapl, Präsident des ÖZIV Wien ist am Montag, 4. Mai von 17.00 bis 18.00 Uhr zu Gast auf Radio Wien

Bei der Hotline des ÖZIV Wien geht es derzeit vor allem auch um das Thema Einsamkeit. Besonders Menschen mit Lernschwächen können die Situation nur schwer erfassen. Sie alle hoffen, dass die Tageszentren bald wieder öffnen, um die gewohnte Tagesstruktur wieder zu erlangen. Zudem ist es für Angehörige oft schwierig, die Pflege und Betreuung über Wochen komplett zu übernehmen.

Regierung kontert Kritik

Das Gesundheitsministerium hat am Montag auf Kritik von Behindertenverbänden reagiert, wonach diese zu wenig in die Planung der Coronavirus-Maßnahmen eingebunden gewesen seien. Wie es in einer Aussendung hieß, seien in Vorbereitung der Lockerungsverordnung sehr wohl Gespräche geführt worden.

Etwa habe man mit dem Behindertenanwalt, dem Monitoringausschuss und Vertretern aus dem Behindertenbereich gesprochen und „ihre spezifische Expertise zum Thema eingeholt“, so das Ministerium. Auf Basis derer sei dann eine „entsprechende Ausnahmeregelung“ in die Verordnung aufgenommen worden.

Und zwar seien Menschen vom verpflichtenden Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen, denen dies aus „gesundheitlichen Gründen“ nicht zugemutet werden könne. Menschen mit Behinderungen pauschal von der MNS-Pflicht auszunehmen, wäre hingegen eine Diskriminierung gewesen. Die Unzumutbarkeit könne durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.