Wiener Buschenschank
PID/Christian Houdek
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Chronik

Buschenschanken bis Jahresende geöffnet

Die Wiener Gastronomie begrüßt das am Montag präsentierte Wirtshauspaket der Bundesregierung. Erfreuliches gibt es auch für Betreiber und Besucher von Wiener Buschenschanken: Die Lokale dürfen vom 15. Mai bis zum Jahresende täglich öffnen.

Laut dem „Gesetz über den Ausschank von selbsterzeugtem Wein und Obstwein, von Trauben- und Obstmost und von Trauben- und Obstsaft" (Wiener Buschenschankgesetz)“ dürfen die Betriebe normalerweise nur von Mitte April bis Ende Oktober öffnen – und auch das nur von Freitag bis Sonntag bzw. an Feiertagen. Nun habe man auf den Wunsch kleiner Winzerbetriebe reagiert, hieß es aus dem zuständigen Büro von Stadträtin Ulli Sima (SPÖ). Die Bewirtung von Gästen ist ab 15. Mai täglich erlaubt. Buschenschanken dürfen ausnahmsweise auch bis Ende des Jahres Wein und lokale Schmankerln anbieten.

„Der Wiener Wein, die Heurigen und Buschenschanken prägen unsere Stadt und das Lebensgefühl der Wiener seit jeher. Wir wollen mit dieser Ausnahmeregelung die Wiener Winzer in diesen schwierigen Zeiten unterstützen“, so Sima. Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 31. Dezember 2020. Danach tritt wieder das ursprüngliche Buschenschankgesetz in Kraft.

Nur kalte und saisonale Spezialitäten

Im Unterschied zum Heurigen dürfen Buschenschanken normalerweise ihren Gästen nur kalte Mahlzeiten sowie saisonal begrenzt Getränke aus dem eigenen Betrieb anbieten. Dazu gehören Wein und Obstwein, Trauben- und Obstmost, Trauben- und Obstsaft aus betriebseigener Ernte sowie selbst gebrannte alkoholische Getränke.

Jause bei der Buschenschank
PID/Christian Houdek
Eine typische Jause, wie sie in einer Buschenschank serviert wird

Bei den Speisen dürfen „nur“ heimische Wurst- und Käsesorten, Schinken und geräuchertes Fleisch, Speck, kaltes Fleisch und kaltes Geflügel, Sardinen, Sardellenringe und Rollmöpse, Salate, Essiggemüse, hartgekochte Eier, Brotaufstriche, Butter und Schmalz, Grammeln, Salzmandeln und Erdnüsse, Weingebäck wie Weinbeißer, Kartoffelrohscheiben und Salzgebäck sowie Brot und Gebäck und heimisches Obst und Gemüse angeboten werden.

Wiener Gastronomie optimistisch

Die Sonderregelung für Buschenschanken ist quasi gleichzeitig mit dem Wirtshauspaket der Bundesregierung verkündet worden. Über Letzteres zeigte sich Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Wien, erfreut. Er sprach von einem positiven Signal für die Wiener Betriebe. So bringe beispielsweise die Anhebung der Umsatzgrenze zur Nutzung der steuerlichen Pauschalierung eine echte und vor allem unbürokratische Entlastung.

Auch die höhere Absetzbarkeit von Geschäftsessen sei ein wichtiger Schritt, „um den Konsum in unseren Betrieben wieder anzukurbeln“, so Dobcak – ebenso wie die Senkung der Umsatzsteuer auf alkoholfreie Getränke und die Abschaffung der Sektsteuer. Dobcak sieht der bevorstehenden Öffnung der Gastronomie am Freitag optimistisch entgegen. Denn laut einer kürzlich durchgeführten Onlinebefragung der Wirtschaftskammer Wien sehnen die Wienerinnen und Wiener die Wiedereröffnung der Gastronomie herbei: 80 Prozent wollen die Wirte, sobald sie wieder offen haben, mit Besuchen unterstützen.