"Bei den Bestellungen sind unsere neuen ‚Stammgäste‘ noch sehr zurückhaltend, aber sie geben uns schon einen kleinen Vorgeschmack auf unsere Gäste, die wir in den letzten Wochen vermisst haben“, meinte Barbetreiber David Schober augenzwinkernd. Er ließ im ganzen Lokal 30 Schaufensterpuppen strategisch platzieren. So ist etwa der mittlere von drei Tischen in einer Nische von einer „Besucherin“ besetzt. An den Tischen links und rechts von ihr können echte Besucher ihren Cocktail in sicherem Abstand von anderen menschlichen Besuchern trinken.
Doppelter Effekt
Nicht nur das Lokal dürfte von dieser Idee profitieren. Das italienische Label Philipp Maly stattete die Puppen modisch aus. So soll die aktuelle Kollektion beworben werden. "Wir führen aktuell keinen Onlineshop; dafür sind die Kosten und Mieten im ersten Bezirk einfach zu hoch. Wir setzen darauf, unser spezielles Service, die Geschichte unseres Hauses, das Flair und die Dienstleistungen in den direkten Verkauf einfließen zu lassen“, erklärte Maly die Zusammenarbeit.
Mindestabstand von einem Meter ist Pflicht
Die Betriebe dürfen zwischen 6.00 und 23.00 Uhr von Kunden betreten werden, sofern keine strengeren Sperrzeitenregelungen bestehen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass Verabreichungsplätze so einzurichten sind, dass der Mindestabstand von einem Meter zwischen den Besuchergruppen gewährleistet ist. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass er und seine Mitarbeiter bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Keine gemeinsam genutzten Gegenstände auf den Tischen aufstellen (zB Salz & Peffer bzw Essig & Öl). Bei der Abholung vorbestellter Speisen bzw. Getränke dürfen diese nicht vor Ort konsumiert werden.