Krankenhaus Nord
ORF.at/Christian Öser
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Gesundheit

Behutsame Öffnung der Spitalsambulanzen

Der KAV setzt einen weiteren Schritt in Richtung Normalbetrieb. Mit 18. Mai werden die Ambulanzen in den Wiener Gemeindespitälern wieder geöffnet. Allerdings gelten strikte Vorschriften, und Patienten müssen Termine vereinbart haben.

Nach der Wiederaufnahme von Operationen öffnet der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) nun seine Ambulanzen. Grundvoraussetzung ist aber die strikte Einhaltung der allgemeingültigen Sicherheitsvorkehrungen, die im Rahmen der diversen Pandemieverordnungen festgelegt wurden: Dazu gehören insbesondere die Einhaltung des Abstandsgebots, die Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Bereichen, wo ein Abstandhalten nicht zu jedem Zeitpunkt lückenlos gewährleistet werden kann.

Ohne Termin kein Zutritt zu Ambulanz

Die Wiederaufnahme des Ambulanzbetriebs sei in den vergangenen Wochen intensiv vorbereitet worden, sagte Michael Binder, Medizinischer Direktor des KAV. „Und auch das tun wir mit besonderer Vorsicht. Oberstes Gebot ist und bleibt, dass in unseren Spitälern keine Infektionsketten ausgelöst werden dürfen.“

Deshalb sind auch künftig Ambulanzen nur gegen vorherige Terminvereinbarung zugänglich. „Wir bitten um Verständnis bei allen Wienerinnen und Wienern, dass sie nach wie vor nicht wie bisher gewohnt einfach in unsere Spitäler kommen können“, sagte Binder. Daher werden die Ambulanzen als Terminambulanzen wieder eröffnet. Zudem sollen zuerst die in der Pandemie verschobenen Ambulanztermine abgearbeitet werden, bevor neu zugewiesene Patientinnen und Patienten behandelt werden.

Neue Regeln für den Ambulanzbesuch

Die neuen Regeln für den Besuch in den Ambulanzen der Wiener Gemeindespitäler dienen der Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer möglichen Infektion. Dazu ist es nötig, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass insbesondere das Abstandsgebot überall im Spital eingehalten werden kann. Der KAV bittet Patientinnen und Patienten darum,

  • „… jedenfalls telefonisch einen Ambulanztermin zu vereinbaren. PatientInnen, deren Termin COVID-bedingt abgesagt wurde, werden von der Ambulanz kontaktiert. Neu zugewiesene PatientInnen müssen telefonisch einen Termin vereinbaren.“
  • „… pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Um die Wartebereiche in den Ambulanzen nicht zu überlasten und dort das Abstandsgebot einhalten zu können, werden Patienten frühestens 20 Minuten vor ihrem Behandlungstermin in die Ambulanz vorgelassen.“
  • „… einen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen und zu tragen.“
  • „… keine Begleitpersonen mitzubringen. Begleitpersonen werden nur in absoluten Ausnahmefällen zugelassen (z. B. Begleitung Minderjähriger).“
  • „Zutrittsbeschränkungen bleiben aufrecht – Notfälle auch weiterhin durchgängig versorgt.“

Die Aufrechterhaltung der Zutrittsbeschränkungen zu den Wiener Gemeindespitälern ist auch weiterhin notwendig. Gerade in Hinblick auf die Einhaltung des Abstandsgebots ist es erforderlich, die Frequenz sowohl bei Besuchern als auch Patienten zu beschränken. An den Check-Points bei den Spitalseingängen liegen Terminlisten der Ambulanzpatienten auf.