Chronik

Kinderpornos in Justizanstalt: Zwei Urteile

Am Montag sind in Wien vier Männer vor Gericht gestanden, weil sie in der Justizanstalt Mittersteig einen Kinderpornoring betrieben haben sollen. Zwei Männer wurden bereits rechtskräftig verurteilt. Zwei weitere Angeklagte wurden aus dem Verfahren ausgeschieden.

Als der Kinderpornoring vor einem Jahr aufflog, nahm sich der Drahtzieher das Leben. Auf der Anklagebank nahmen nun drei seiner Mithäftlinge Platz sowie ein bereits entlassender Strafgefangener, der mittlerweile wieder in U-Haft sitzt. Der Erstangeklagte war der ehemalige Zellengenosse des Haupttäters.

Setzten Jugendliche unter Druck

Der 29-Jährige soll dem mittlerweile Verstorbenen beim Aufbau einer Seite für Kinderpornografie geholfen haben, indem er sich einen Datenstick mit SIM-Karte ins Gefängnis schmuggeln ließ. Im Herbst 2018 ging die Plattform im Darknet – einem für illegale Geschäfte beliebten Teil des Internet – online. Mit einem anstaltseigenen Laptop wurde laut Anklage kinderpornografisches Material im Umfang von 9,47 Gigabyte hochgeladen.

Um die Bilder mit Interessierten aus anderen Ländern auszutauschen, wurde ein weiterer Häftling engagiert, der fließend Englisch sprach, um die Seite zu übersetzen. Dabei wurden nicht nur im Netz gefundene Bilder und Videos hochgeladen, sondern auch welche, die direkt beschafft wurden, indem über soziale Netzwerke minderjährige Burschen kontaktiert wurden. Die Beschuldigten sollen sich als gleichaltrige Chat-Partner ausgegeben und schließlich so ihre Opfer unter Druck gesetzt haben, damit diese pornografisches Material anfertigen und weiterschicken.

49-Jähriger brachte Equipment ins Gefängnis

Das technische Equipment soll ein 49-jähriger ehemaliger Häftling besorgt haben. Er hatte dem Drahtzieher „sein Leben zu verdanken“. Als er ins Gefängnis kam, sei es ihm „sehr schlecht“ gegangen, „ich hatte Suizidgedanken“. Auch nach seiner Entlassung hielt er die Freundschaft zu dem Mann aufrecht und besuchte ihn regelmäßig im Gefängnis. Dort habe ihm der Freund „stolz“ von seinen hochgeladenen Files berichtet.

„Ich habe es mir schön geredet. Ich hab’ gedacht, er ist ja in der Justizanstalt, da kann er ja niemanden treffen.“ Denn eigentlich sei er gegen den Besitz von Kinderpornos. „Kinder sind Lebewesen mit Seelen. Da versteh’ ich keinen Spaß.“ Dennoch soll er ein Bild eines minderjährigen Chat-Partners an den Hauptbeschuldigten weitergeschickt haben. „Da besteht eine Strafdrohung von bis zu fünf Jahren“, bemerkte der Richter.

Verhandlung gegen zwei Angeklagte auf Juni vertagt

Der 29-Jährige sowie ein weiterer Komplize, der einen Datenspeicher mit kinderpornografischem Material in seiner Zelle hatte, wurden bereits am Montag rechtskräftig verurteilt. Der Erstangeklagte erhielt wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger, Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen sowie Unterdrückung eines Beweismittels 18 Monate Haft. Sein Mithäftling erhielt vier Monate Haft. Beide werden weiterhin im Maßnahmenvollzug untergebracht.

Die beiden anderen Beschuldigten wurden aus dem Verfahren ausgeschieden. Die Verhandlung wurde deshalb auf Juni vertagt. Da wird der psychiatrische Sachverständige sowie IT-Experten zu Wort kommen.