Chronik

Stadt hat RH-Empfehlung nicht umgesetzt

Der Rechnungshof der Stadt Wien kritisiert, dass die Stadt seiner Empfehlung nicht nachgekommen ist, Pensionslasten von Wien Energie an die Stadt rückzuübertragen.

Empfohlen hatte der RH der Stadt Wien, die Pensionslasten an die Stadt rückzuübertragen, „um die Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der Wien Energie nachhaltig zu stärken und künftige Ergebnisausschüttungen an die Stadt Wien als Eigentümerin zu gewährleisten“. Im Rahmen einer solchen Rückübertragung wäre aus Sicht des RH zwecks Teilung der finanziellen Belastung auch eine wirtschaftlich angemessene Abgeltungskomponente zugunsten der Stadt zu berücksichtigen.

Auch im Zuge der Follow-up-Überprüfung, über die der RH am Freitag berichtete, blieb die Pensionslasten-Empfehlung „nicht umgesetzt“. Nun hieß es dazu in den Schlussempfehlungen, die wirtschaftliche Situation der Wien Energie solle weiter beobachtet werden und bei einer markanten Verschlechterung der finanziellen Parameter aufgrund der Pensionslasten wären rasch Gegenmaßnahmen einzuleiten.

RH warnt vor finanzieller Aushöhlung

Schon im ursprünglichen RH-Bericht von 2016 war kritisiert worden, dass mehr als ein Fünftel des gesamten Personalaufwandes der Wien Energie in den Jahren 2013 und 2014 auf Pensionslasten für die dem Unternehmen zugewiesenen städtischen Mitarbeiter entfielen. Tragen muss die Wien Energie diese Aufwände, nämlich gemäß dem Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgesetz 1999. Was die Prüfer damals nicht wirklich goutierten:

„Nach Auffassung des RH bewirkte die Beibehaltung des bestehenden Pensionslastenmodells eine allmähliche finanzielle Aushöhlung des Unternehmens und Verminderung seiner Eigenfinanzierungsfähigkeit.“ Die nötigen Rückstellungen waren hoch, sie betrugen 2014 rund 790 Mio. Euro. Deshalb empfahl der RH eine Rückübertragung der Lasten. Die Stadt werde die Umsetzung der Empfehlung prüfen, erklärte Wien damals – mehr geschah diesbezüglich jedoch nicht.