Chronik

Schulen handhaben CoV-Regeln unterschiedlich

Die CoV-Hygieneregeln an den Schulen werden gut eingehalten. Das zeigen von der APA gesammelte Erfahrungsberichte. Einige Schulen wurden aber kreativ: So wurden etwa das Handyverbot in der Klasse aufgehoben oder „Redeecken“ eingerichtet.

Der Schulbetrieb sieht aufgrund der Vorgaben des Bildungsministeriums zu Hygiene und „Verdünnung“ der Schülerzahl derzeit ganz anders aus als noch Anfang März. Der Schultag beginnt mit einem ausgiebigen Waschen der Hände bzw. deren Desinfektion. In der Schule muss grundsätzlich ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, der erst am Platz in der Klasse abgenommen werden darf – wobei der Sitzplatz selbst mindestens einen Meter vom Nachbarn entfernt sein muss.

Die Klassen wurden ab einer Größe von 19 Schülern in zwei etwa gleich große Teile geteilt, die sich jeweils mit Unterricht abwechseln. Da es für die Einteilung dieser Schichten keine verpflichtende Vorgabe gab, können die genauen Intervalle sich von Schule zu Schule unterscheiden. Empfehlung des Ministeriums war ein „Drei plus zwei“-Modell: Drei Tage Unterricht für die erste Gruppe, dann zwei Tage für die zweite Gruppe, und in der Woche darauf umgekehrt.

Essen am Platz und „Redeecken“

Maskentragen, Händewaschen und -desinfektion und Abstandhalten funktionieren recht gut – nahezu perfekt in der Früh, etwas eingeschränkt dann nach den Pausen bzw. nach Schulende, berichtete die APA. Ansonsten haben sich die Lehrer beziehungsweise Direktoren einiges einfallen lassen. An einem Gymnasium in Wien wurde das zuvor strikt gehandhabte Handyverbot aufgehoben. So sollen die Kinder auch während jener Pausen, in denen sie die Klassen nicht verlassen dürfen, am Platz beschäftigt werden.

An einer Volksschule in Wien wiederum gibt es grundsätzlich eine Händedesinfektionspflicht – nur gegen eine Elternbestätigung über empfindliche Haut darf auf das Waschen mit Seife ausgewichen werden. In den Klassen wurde im vorderen Teil eine „Redeecke“ eingerichtet, in der sich in der Pause jeweils zwei Kinder miteinander unterhalten dürfen – zwischen ihnen ein Tisch, der den Abstand von zwei Metern sicherstellen soll. Zur Redeecke gelangt man mit Maske, beim Plaudern darf sie abgenommen werden.

An einer anderen AHS wurde die Maskenpflicht zunächst recht rigoros gehandhabt. Die Schüler mussten in der Pause mit Maske auf dem Platz sitzen, durften also nicht aufstehen und nicht essen. Heruntergenommen werden durfte der Mund-Nasen-Schutz nur im Unterricht bzw. wenn ein Lehrer anwesend war – was je nach Lehrer aber unterschiedlich streng gehandhabt wurde. Da die Schüler damit nur während des Unterrichts aufs WC, zum Spind oder essen konnten, die Lehrer aber auch Stoff machen wollten, wurden die Regeln gelockert.

„Quarantänestation“ für Kinder mit Fieber

An einer Sonderschule in Wien wiederum wird jedem Kind beim Betreten Fieber gemessen – ab 37 Grad kommen sie in eine „Quarantänestation“, in diesem Fall der Turnsaal, und die Eltern müssen sie abholen. Zudem werden sie befragt, ob sie gut geschlafen haben, Kopfweh, Halsweh oder Husten haben.

An einem Grazer Gymnasium etwa muss, um Schüleransammlungen zu vermeiden, statt in der Pause nun während des Unterrichts aufs Klo gegangen werden. In der „Pausenhofpause“ müssen die Schüler außerdem verpflichtend die Klasse verlassen und hinausgehen.

Vielfach problematisch empfunden wurde die Nachmittagsbetreuung an Volksschulen: Diese besteht gezwungenermaßen hauptsächlich aus Aufgabenmachen oder Zeichnen am Platz, das Miteinander-Spielen wurde zumindest drinnen kaum erlaubt. Auch Pädagogen müssen vielfach mit Einschränkungen zurechtkommen: So gibt es vielfach etwa Zugangsbeschränkungen für die Lehrerzimmer – je nach Größe ist nur eine bestimmte Zahl von Lehrern darin „erlaubt“.