Gastgarten eines Restaurants
ORF/D. Manola
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Politik

Anwälte bezweifeln „Corona-Sperrstunde“

Der Wirt, in dessen Gastgarten Bundespräsident Alexander Van der Bellen nach Ablauf der „Corona-Sperrstunde“ angetroffen wurde, könnte straffrei ausgehen. Darauf weisen Rechtsanwälte im „Standard“ (Wochenendausgabe) hin.

Sie lesen die einschlägigen Bestimmungen nämlich so, dass Gäste nach 23 Uhr zwar kein Lokal mehr betreten, wohl aber sitzen bleiben dürfen. „Der Betreiber darf das Betreten der Betriebsstätte für Kunden nur im Zeitraum zwischen 06.00 und 23.00 Uhr zulassen“, heißt es in der „Covid-19-Lockerungsverordnung“.

Sperrstunde wird ausgeweitet

Der Rechtsanwalt Christian Harisch, der auch Hotels und Gastronomiebetriebe führt, argumentiert nun, dass dies die Bewirtung von Gästen nach 23 Uhr nicht ausschließe. Auch der Anwalt Georg Eisenweger meint, Van der Bellen habe „nichts Verbotenes gemacht“. Der Bundespräsident war voriges Wochenende nach Mitternacht im Gastgarten eines bereits geschlossenen Lokals in der Wiener Innenstadt angetroffen worden.

Das Gesundheitsministerium bleibt dagegen bei seiner Auffassung, wonach die „Lockerungsverordnung“ auch das Verweilen in Gaststätten nach 23.00 Uhr untersagt. Diese ändert sich bald, denn ab 15. Juni soll die Sperrstunde laut Regierungsplänen von 23.00 auf 1.00 Uhr ausgeweitet werden.