Der Augarten der Bundesgärten, aufgenommen am Freitag, 27. März in Wien.
APA/Herbert P. Oczeret
APA/Herbert P. Oczeret
Freizeit

Bundesgärten erlauben Yogastunden

Bisher sind kommerzielle Yoga- und andere Sportstunden in den Bundesgärten nicht erlaubt gewesen. Doch wegen der Coronavirus-Krise und der dadurch bedingten Einschränkungen wird das jetzt zeitlich begrenzt möglich.

Bis 17. Juli gilt die Ausnahmeregel, teilten die Bundesgärten mit. In dieser Zeit können Sport- und Fitnesskurse in den Parks angeboten werden. Die Anbieter müssen die Nutzung allerdings vorab mit den Bundesgärten vereinbaren, pro Stunde werden zehn Euro verlangt. Es gibt eine Beschränkung auf 20 Personen inklusive Trainer.

Einzelne Flächen verfügbar

Die Sportstunden dürfen nur auf ausgewählten Flächen stattfinden: Im Augarten sind das die Liegewiese und die Fläche am Damm. Im Burggarten darf nur auf der Liegewiese geturnt werden. In Schönbrunn stehen die Liegewiese (nahe Hietzinger Tor) und der Bereich bei den Spielplätzen zur Verfügung. Volksgarten und Belvedere bleiben jedoch weiterhin tabu.

Für die Reservierung der Flächen gilt das „First come, first serve“-Prinzip. Im Rahmen der Nutzungsvereinbarung mit den Bundesgärten übernehmen die Veranstalter unter anderem die Haftung für Schäden an den Parkflächen, die während der Sportstunden entstehen. Die Bundesgärten kündigten auch stichprobenartige Kontrollen an, ob die Vereinbarungen eingehalten werden.