Radfahrer in Praterstraße
APA/HERBERT PFARRHOFER
APA/HERBERT PFARRHOFER
Verkehr

Ampeln auf Pop-up-Radweg verwirren

Die in der Coronavirus-Zeit in Wien eingeführten Pop-up-Radwege sind grundsätzlich sehr umstritten. Speziell für Verwirrung sorgen Ampeln auf dem Pop-up-Radweg Praterstraße – nicht nur bei den Radfahrern, sondern offenbar auch bei Verkehrsexperten.

Am 7. Mai ist der Pop-up-Radweg Praterstraße in Betrieb gegangen. Erstmals in Wien wurde dafür ein Fahrstreifen in Richtung stadtauswärts für Autos gesperrt und für Fahrräder reserviert. Es gibt orangefarbene Markierungen und Piktogramme, an neuralgischen Punkten wurden Leitbaken aufgestellt. In dem bisher mehr als einem Monat Betriebszeit kristallisierte sich aber an der Kreuzung Praterstraße-Nestroyplatz ein Problem für Radfahrerinnen und Radfahrer heraus: Gilt für sie die große Auto-Ampel, die über der Kreuzung hängt, oder die auf dem schon vorher bestehenden fixen Fahrradstreifen direkt daneben?

Verkehrsampel für Autos oder Fahrradampel?

Es ist eine Frage, bei der sich offenbar auch die Experten nicht ganz einig sind. Wer auf dem Pop-up-Radweg fährt, der muss sich an die Ampel der Autos halten, lautet die Antwort von der MA 46, die in Wien für Verkehrsangelegenheiten zuständig ist. Die Fahrradampel gelte nur für all jene, die den baulich getrennten Radweg benützen. Streng genommen sei ein Pop-up-Radweg außerdem kein Radweg, sondern ein Fahrradstreifen. Radwege seien baulich von Fahrbahnen getrennt und mit blauen Fahrradzeichen gekennzeichnet. Der Pop-up-Radweg Praterstraße sei also ein Fahrradstreifen, für den die selben Regeln gelten wie bei normalen Fahrradstreifen auf einer Fahrbahn.

Spezielle Lichtzeichen für spezielle Gruppen

Anders sieht das der ÖAMTC. Die Ampel mit Radfahrersymbol gelte für den Radverkehr, egal ob auf Radweg oder dem temporären Radstreifen. Außerdem hätten bestimmte Gruppen an Verkehrsteilnehmern auch für sie bestimmte Lichtzeichen. Für Fußgänger gilt etwa die Fußgängerampel. Dass Radampel und Fußgängerampel früher rot werden, wird mit der längeren „Räumungsphase“ für die beiden Gruppen begründet. Sprich, sie brauchen länger, um die Kreuzung zu verlassen als zum Beispiel Autos. Würden die Ampeln komplett synchron sein, würden die Radfahrer immer noch am Schutzweg sein, wenn der Rechtsabbiegeverkehr bereits Grün hat.

Facebook-Post zu Praterstraße
ORF/Facebook

70 Euro für Überfahren einer roten Ampel

Wer als Fahrradfahrer eine rote Ampel missachtet, muss laut Polizei 70 Euro zahlen – was in den vergangenen Wochen offenbar mehrfach der Fall war, wie in sozialen Medien beschrieben wurde.