Ex-Judoka Peter Seisenbacher nach der Verhandlung im Oberlandesgericht Wien
APA/Helmut Fohringer
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Chronik

Seisenbacher: Haftstrafe um zwei Monate reduziert

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die fünfjährige Haftstrafe gegen Peter Seisenbacher um zwei Monate reduziert. Der zweifache Judo-Olympiasieger wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte den Schuldspruch des zweifachen Judo-Olympiasiegers bereits im April bestätigt, nun war am OLG über die Strafberufung verhandelt worden. Der Strafrahmen reichte von einem bis zu zehn Jahren.

Peter Seisenbacher mit Verteidiger Bernhard Lehofer
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Peter Seisenbacher mit Anwalt Bernhard Lehofer

Reduktion wegen Verfahrensstillstands

Verteidiger Bernhard Lehofer hatte zahlreiche Milderungsgründe vorgebracht: Die lange Verfahrensdauer von drei Jahren sei nicht mildernd gewertet worden. Sein Mandant habe sich letztlich deswegen in einer Kurzschlusshandlung zur Flucht entschlossen.

„Man sollte ihn nicht nur an diesen Taten, sondern an seinem Lebenswerk messen“, brachte der Jurist vor. Es gebe kaum jemanden, der dem österreichischen Sport so viel gegeben und Tausende Kinder zu Bewegung animiert habe. „Ich bitte, das Gesamtpaket Seisenbacher zu würdigen und nicht nur für das, wofür er verurteilt wurde“, sagte der Verteidiger. Zudem seien ihm seine Opfer teilweise noch gewogen. Seisenbacher selbst äußerte sich während und nach der Verhandlung nicht.

Der Richtersenat wies aber in der Urteilsbegründung ausdrücklich darauf hin, dass Seisenbacher diese Stellung als Bezugsperson ausgenutzt und die Kinder in eine Abhängigkeit gebracht habe, durch die alles so lange verborgen bleiben konnte. Auch sein sportliches Leben sei kein Milderungsgrund. Das treffe jedoch auf den Verfahrensstillstand zu, wofür zwei Monate Reduktion der Haftstrafe angemessen seien. „Eine bedingte Strafe ist aber abseits jeglicher Reichweite“, betonte die vorsitzende Richterin.

Ex-Judoka Peter Seisenbacher vor der Verhandlung am Oberlandesgericht Wien
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Peter Seisenbacher vor der Verhandlung am Oberlandesgericht

Urteil wegen Missbrauchs unmündiger Mädchen

Seisenbacher, der 1984 bei den Olympischen Spielen in Los Angeles die Goldmedaille erkämpft und diesen Erfolg vier Jahre später in Seoul wiederholt hatte, war im vergangenen Dezember am Wiener Landesgericht zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er nach seiner aktiven Karriere als Trainer in einem Wiener Judoverein zwei unmündige Mädchen missbraucht hatte.

Den gerichtlichen Feststellungen zufolge hatte das einst gefeierte Sportidol erstmals 1997 ein Kind körperlich bedrängt. Die Betroffene war damals neun Jahre alt. Von 1999 an kam es zu geschlechtlichen Handlungen, die sich bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres der Betroffenen wiederholten.

Ab Sommer 2004 näherte sich der Ex-Judoka einem damals 13 Jahre alten Mädchen an, das er ebenfalls als Trainer in der Kindergruppe in seinem Judo-Verein betreute. Auch mit diesem Mädchen kam es zu sexuellen Handlungen. Zuvor hatte Seisenbacher auf einem Judo-Sommerlager im August 2001 versucht, einer damals 16-Jährigen näherzukommen. Die 16-Jährige wehrte ihn ab, dieser Vorgang wurde daher von der Justiz als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses qualifiziert.

Haftstrafe von Seisenbacher reduziert

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die fünfjährige Haftstrafe gegen Peter Seisenbacher um zwei Monate reduziert. Der zweifache Judo-Olympiasieger wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt.

In Ukraine geflüchtet

Dass Seisenbacher vor drei Jahren Richtung Ukraine geflohen war und sich seinem ursprünglich auf den 19. Dezember 2016 angesetzten Prozess entzogen hatte – Seisenbacher wurde erst im September 2019 an die Wiener Justiz übergeben –, hatte auf das Strafausmaß keine Auswirkung. Das hatte das Erstgericht ausdrücklich betont. Seisenbacher feierte im März seinen 60. Geburtstag.