Polizisten und Angeklager betreten Gerichtssaal
APA/Roland Schlager
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Chronik

Mann auf Parkbank erschossen: Einweisung

An seinem 43. Geburtstag ist ein Mann in einer Gemeindebauanlage in Döbling erschossen worden. Er saß gerade mit einer Bekannten auf einer Parkbank. Der Schütze wurde am Mittwoch in eine Anstalt eingewiesen. Die beiden kannten einander nur vom Sehen.

Der Verurteilte war auf sein Opfer zugetreten, er zog eine Glock, zielte auf den Kopf des Hobbyfotografen und drückte ab. Der 47-Jährige verurteilte Täter musste sich nicht wegen Mordes verantworten. Wie die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter feststellte, hatte der Mann unter dem Einfluss einer schweren Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis gehandelt. Er war im Tatzeitraum nicht zurechnungsfähig und somit nicht schuldfähig.

Polizisten, Anwältin und Angeklager in Gerichtssaal
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Der Verurteilte gilt als nicht zurechnungsfähig, die Entscheidung ist rechtskräftig

Da laut Wörgötter befürchtet werden muss, dass er ohne entsprechende Behandlung neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen wird, hatte die Staatsanwaltschaft seine – zeitlich unbefristete – Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Diesem Ansinnen gaben die Geschworenen einstimmig Folge. Verteidigerin Astrid Wagner war damit einverstanden. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.

Staatsanwältin: „Unfassbares passiert“

Es sei „Unfassbares passiert“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Eingangsstatement über die Bluttat vom 4. November 2019. Der Getötete sei „ein herzensguter, hilfsbereiter Mensch“ gewesen, der Schütze – von Nachbarn als ruhig und freundlich beschrieben – habe ihn nur vom Sehen gekannt. Er habe wortlos mit der Pistole auf den vor ihm Sitzenden gezielt, „Halt still, es ist ja gleich vorbei gesagt“ und ihm dann ins Gesicht geschossen.

Das Projektil durchschlug die Schädeldecke des 43-Jährigen, der Vater eines 13 Jahre alten Sohnes hatte keine Überlebenschance. „A g’sunder Mensch macht so was nicht“, gab der Schütze vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Claudia Zöllner) zu Protokoll. Und weiter: „Es ist nur passiert, weil ich paranoid schizophren bin.“ Seine psychische Erkrankung habe er „gar nicht gemerkt“ – der 47-Jährige war bis zu seiner Festnahme nie in therapeutischer Behandlung gewesen und hatte auch keine Medikamente eingenommen.

Ehefrau: „Hat mich wie Prinzessin behandelt“

Auch seiner Ehefrau war angeblich nie etwas aufgefallen. Im Gegenteil, er sei „der beste Mensch, den man sich vorstellen kann“, berichtete die 45-Jährige als Zeugin dem Gericht. Ihr Mann habe ihr „jeden Wunsch von den Lippen abgelesen“. Wenn sie um 22.00 Uhr Gusto auf Fast-Food-Essen verspürte, habe er sich ins Auto gesetzt und sei für sie zu McDonald’s gefahren: „Er hat mich wie eine Prinzessin behandelt, als wär’ ich die Schönste, die Beste, die Fleißigste. Er ist für mich mein Ein und Alles.“

Allerdings räumte die Frau ein, dass sich der Mann insofern verändert habe, als er sich zurückzog und wenig mit ihr sprach, nachdem sie im September als Hochschwangere ein Kind verloren hatte. Sie habe jedoch „keine Sekunde daran gedacht, dass mein Mann, der so liebevoll ist, so etwas tun kann“.

Täter hielt sich für Staatspolizisten

Nach seiner Festnahme hatte der 47-Jährige den ermittelten Polizeibeamten bzw. der psychiatrischen Sachverständigen erklärt, er sei Staatspolizist und es sei seine Aufgabe, „ganz grausliche Vergewaltiger“ zu töten und „die Welt von schlechten Menschen zu befreien“. Das 43-jährige Opfer sei einer von diesen gewesen. Er habe „alles richtig gemacht“ und bereits „über 455 Menschen umgebracht“.

„Seit er mit Psychopharmaka behandelt wird, hat sich etwas getan“, sagte Verteidigerin Astrid Wagner. Ihrem Mandanten gehe es nun besser. „Sind Sie jetzt noch Staatspolizist?“, wollte die vorsitzende Richterin von ihm wissen. „Nein“, erwiderte der 47-Jährige, „wahrscheinlich war ich nie einer.“ Und nach einer kurzen Pause sagte er: „So viel Pech muss man haben, dass man paranoid schizophren wird und dann macht man so eine Tat.“