Politik

Mordfall Israilow: Entschädigung ausstehend

Die Hinterbliebenen des im Jänner 2009 auf offener Straße in Wien-Floridsdorf erschossenen tschetschenischen Asylwerbers Umar Israilow haben noch immer keine Entschädigung erhalten.

Dabei hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Wien schon vor mehr als fünf Jahren – im Juni 2015 – festgestellt, dass es im Vorfeld der Bluttat zu Behördenversagen gekommen war. Dem LVwG-Erkenntnis zufolge hätte Israilow Personenschutz bekommen müssen, weil es gegen ihn ein konkretes Bedrohungsszenario gab, nachdem er gegen den tschetschenischen Regionalpräsidenten Ramsan Kadyrow Foltervorwürfe erhoben und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betrieben hatte.

Gefährdung „nicht ernst genug genommen“

Aufgrund dessen wurde auf Israilow – wie später die Strafgerichte feststellten – ein von einem engen Vertrauten Kadyrows dirigiertes Entführungskommando angesetzt, das ihn nach Tschetschenien verschleppen hätte sollen. Israilow wehrte sich heftig, als mehrere Männer sich seiner bemächtigen wollten, worauf er erschossen wurde.

Das Wiener LVwG kam zum Schluss, dass das Innenministerium, das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und das Wiener Landesamt Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) es unterlassen hatten, den aus Tschetschenien geflüchteten Asylwerber ausreichend zu schützen. Den Hinweis eines Agenten, der Israilow als mögliche Zielscheibe des tschetschenischen Regimes bezeichnete, habe man „nicht ernst genug genommen“.

Zivilklage ist anhängig

Innenministerium und Verfassungsschützer hätten nicht beachtet, „dass es sich bei Umar Israilow nicht um einen x-beliebigen Kriegsflüchtling, sondern um eine besonders exponierte Person gehandelt hat, die aus eigener Wahrnehmung und Betroffenheit Folter durch den Präsidenten der tschetschenischen Teilrepublik bezeugen konnte“, hielt das LVwG im Urteil fest.

Auf Basis dieser Feststellungen machte Israilows Witwe, die mit ihrem Mann jahrelang in Angst vor dem langen Arm Kadyrows gelebt hatte, für sich und ihre vier Kinder gegenüber der Republik Österreich Trauerschmerzensgeld, Unterhalt und Therapiekosten geltend. Langwierige Verhandlungen mit der Finanzprokuratur hinsichtlich der Entschädigungsansprüche führten allerdings zu keiner Einigung, gab die Rechtsvertreterin der Familie, die Wiener Anwältin Nadja Lorenz, am Freitag bekannt. Dem Vernehmen nach wurden nicht einmal die Begräbniskosten übernommen, weshalb schließlich eine zivilrechtliche Klage gegen die Republik eingebracht wurde. Diese ist nach wie vor anhängig.