S-Bahnzug im Hauptbahnhof Wien
ORF.at/Christian Öser
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Chronik

ÖBB-Maskenpflicht: Geldstrafen ab Montag

Ab Montag, 20. Juli, sind bei Verstößen gegen die Mund-Nasenschutz-Pflicht bei den ÖBB Geldstrafen bis zu 40 Euro möglich. Die ÖBB haben die Tragepflicht in die Beförderungsbedingungen aufgenommen.

Wer der Aufforderung des Zugspersonals nicht nachkommt und keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, kann des Zuges verwiesen werden, berichtete die ÖBB am Donnerstag. Die überwiegende Zahl der Fahrgäste wünscht sich laut ÖBB auch die Einhaltung der Maskenpflicht.

„Der Mund-Nasen-Schutz ist ein wichtiger Bestandteil, um ein sicheres Reisegefühl auch in Zeiten der Coronavirus-Pandemie gewährleisten zu können. Mit dem MNS schützt man sich selbst und andere“, sagte die Bahn. Die ÖBB appellierten an die Fahrgäste, auch ohne Aufforderung der gesetzlichen MNS-Verpflichtung nachzukommen.

Auch bei Westbahn Strafen möglich

Im Falle einer Verweigerung des Mund-Nasen-Schutz (MNS) hat die mehrheitlich private Westbahn in einer Aussendung bekannt gegeben, dass sie sich dem Entschluss der ÖBB anschließen wird, eine Geldstrafe von 40 Euro zu ermöglichen. Die Maßnahme für uneinsichtige Fahrgäste ist ab kommenden Montag möglich.

„Gerade im Rahmen der gemeinsam von beiden Unternehmen zwischen Wien und Salzburg durchgeführten Notvergabe des Klimaschutzministeriums ist die Einheitlichkeit der Regeln für alle Reisenden sicher förderlich und sinnvoll“, hieß es in der betreffenden Mitteilung am Donnerstag.

Strafen bei Wiener Linien

Die Wiener Linien strafen bereits seit Anfang Juli Fahrgäste, die nicht den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz tragen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, sind bisher fast 60 Strafen gegen säumige Fahrgäste verhängt worden. Zahlen mussten uneinsichtige Passagiere, bei denen eine Ermahnung nichts nutzte. Die Nichteinhaltung der Maskenvorschrift kostet 50 Euro – mehr dazu in Maskenpflicht: Strafen bei Wiener Linien.