Polizisten mit Mund- und Nasenschutz auf Streife am Donnerstag, 2. April 2020.
APA/Barbara Gindl
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Chronik

Misshandlung: Acht Polizisten suspendiert

Acht Wiener Polizisten sind am Donnerstag wegen einer Misshandlung in Wien-Favoriten im Jänner 2019 vorläufig suspendiert worden. Grund für die Suspendierungen war offenbar ein vor kurzem aufgetauchtes Video.

Auf dem Video ist zu sehen, dass ein 28-jähriger Mann geschlagen wird. Nach Sichtung des Videos sind acht Polizisten suspendiert worden, laut Polizei waren zwei Beamte unmittelbar und sechs mittelbar bei der Amtshandlung involviert. Die Vorwürfe wegen einer Misshandlung hatte es bereits länger gegeben. Details zur Amtshandlung gab es am Donnerstagabend von der Wiener Polizei nicht.

„Jede vorläufige Suspendierung wird unverzüglich der Bundesdisziplinarbehörde mitgeteilt, die über die Maßnahme innerhalb eines Monats zu entscheiden hat. Die Ermittlungen gegen acht Beamte werden extern von Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geführt“, hieß es in einer Aussendung der Polizei.

Wenig Suspendierungen in den letzten Jahren

Wie eine Anfragebeantwortung von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) an die FPÖ zeigte, haben Misshandlungsvorwürfe für Polizisten nur äußerst selten Konsequenzen. Demnach wurden seit 2018 zwar 350 Fälle bei der Justiz angezeigt, vorläufig suspendiert wurden aber nur drei Beamte. Eine Suspendierung wurde später aufgehoben, in einem Fall gab es eine Geldstrafe und ein Verfahren läuft.

Zur Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen gegen Polizisten hat die Bundesregierung eine eigene Behörde angekündigt, die auch als Beschwerdestelle fungieren und mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet werden soll. Ein Konzept dafür soll bis zum Herbst stehen.

Zu internen Konsequenzen führen Misshandlungsvorwürfe gegen Polizisten derzeit nur selten. Laut Nehammer wurden binnen zweieinhalb Jahren 350 Fälle an die Staatsanwaltschaft gemeldet (129 im Jahr 2018, 155 im Jahr 2019 und heuer 66). In weiteren 102 Fällen hat die Polizei der Justiz mitgeteilt, dass die Vorwürfe für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht ausreichen.