Maskenpflicht in Österreich
APA/Helmut Fohringer
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Chronik

Maskenpflicht ist wieder in Kraft

Seit Mitternacht ist in Österreich wieder eine umfassende Maskenpflicht in Kraft. Ein Ansteigen von Infektionen mit dem Coronovirus soll verhindert werden. Masken sind etwa im gesamten Lebensmittelhandel zu tragen.

Nicht nur in Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Wienerinnen und Wiener wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch im gesamten Lebensmittelhandel, in Tankstellenshops, in Bank- und Postfilialen sowie beim Besuch in Gesundheitseinrichtungen müssen Masken getragen werden. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erließ die entsprechende Verordnung, mit der die nach wie vor gültige „Lockerungsverordnung“ entsprechend adaptiert wird.

Demnach gilt die Maskenpflicht nun in zahlreichen zusätzlichen Bereichen. Wieder eingeführt wird die Pflicht beim Einkaufen, allerdings nur im Lebensmittelhandel. Neben Supermärkten sind davon etwa auch Tankstellenshops, Greißlereien oder Bäckereien betroffen. Neu ist die Tragepflicht auch bei Besuchen von Bank- oder Postfilialen sowie Postpartnern.

Klarstellung zu Praxen und Heimen

In der Verordnung eindeutig klargestellt wurde nun, dass Besucher von Gesundheitseinrichtungen einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Betroffen davon sind Kranken- und Kuranstalten sowie Pflegeheime. Zwar war das in den meisten Einrichtungen schon bisher gelebte Praxis, verpflichtend verordnet war diese Regelung aber nicht. Laut Gesundheitsministerium gilt die Maskenpflicht auch in Arztpraxen: Klienten müssen dort ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für jene Patienten, die stationär in Gesundheitseinrichtungen aufgenommen sind, gilt laut dem Büro Anschobers hingegen keine generelle Maskenpflicht.

Unverändert bleibt die Vorschrift des Mund-Nasenschutzes bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen der (nach wie vor geltende) 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. Betroffen davon sind beispielsweise Friseurbesuche oder der Gang zum Physiotherapeuten. Diese Regelung gilt auch weiterhin für Demonstrationen. Aufrecht bleibt auch die bis zuletzt geltende Verpflichtung, die Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis aufzusetzen sowie in Apotheken und bei Veranstaltungen im geschlossenen Raum (abgesehen vom Sitzplatz).

Warten auf Details zum Reisen

Noch ausständig war am späten Donnerstagnachmittag die Verordnung zu den angekündigten Verschärfungen im Reisebereich. Diese sollte noch vor Mitternacht veröffentlicht werden und ebenfalls ab Freitag gelten. Laut den Regierungsplänen soll die Einreise aus Coronavirus-Risikogebieten dann nur noch mit negativem PCR-Test erlaubt sein. Die Möglichkeit, anstelle eines Tests eine 14-tägige Heimquarantäne anzutreten, wird nicht mehr bestehen.

Allerdings werden die Betroffenen eine solche 14-tägige Heimquarantäne künftig auf jeden Fall antreten müssen, auch bei einem negativen Testergebnis, so die Pläne. Ein „Freitesten“ aus der Quarantäne soll nur für „Schlüsselpersonal“ möglich sein. Wer unter diesen Begriff fällt, soll in der Verordnung definiert werden, ebenso die Frage, für welche „Risikogebiete“ die Verschärfung gelten wird.