Gericht

Arzt nach Amokfahrt in Anstalt eingewiesen

Eine „Art Amokfahrt durch die Wiener Innenstadt“ hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch am Landesgericht einem Arzt vorgeworfen. Wegen einer bipolaren Störung war er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Eine verfügte Einweisung wurde bedingt nachgesehen.

Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Ein Schöffensenat verknüpfte diese Entscheidung mit mehreren Weisungen. Der Arzt muss sich wöchentlich in einer psychiatrischen Einrichtung kontrollieren lassen, weiter seine Medikamente einnehmen, die er seit seiner Verhaftung und vorläufigen Anhaltung verschrieben bekommen hat, und seine Psychotherapie fortsetzen.

Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Richterspruch ist rechtskräftig, sowohl die Staatsanwältin als auch Verteidiger Nikolaus Rast waren damit einverstanden.

„Nicht mehr gewusst, was ist real und nicht real“

„Das Ganze ist nicht passiert, weil er ein Krimineller ist“, hatte Rast eingangs der Verhandlung unter Verweis auf die Erkrankungen seines Mandanten betont. Der Arzt war bis zuletzt in leitender Position in einer Gesundheitseinrichtung tätig, wo er bei Vorgesetzten aneckte. Er galt als äußert schwierig, keiner konnte es ihm recht machen. Das galt auch in privaten Belangen.

Seine Schwierigkeiten dürften auf seine psychischen Auffälligkeiten zurückzuführen gewesen sein, sah der 43-Jährige vor Gericht ein: „Ein Psychiater hat schon damals den Verdacht in Richtung bipolare Störung geäußert. Ich wollte das nicht wahrhaben. Ich habe mich damals geweigert, Medikamente zu nehmen.“

Die Coronavirus-Krise verstärkte den Stress, unter den sich der Mann gesetzt fühlte: „Ich habe zu viel gearbeitet, über 100 Stunden die Woche, und zu wenig geschlafen.“ Am 17. April 2020, als er sich in sein Auto setzte, habe er „das Gefühl gekriegt, es verfolgen mich alle“. Er sei daher „kreuz und quer durch Wien gefahren“, wobei er rote Ampeln ignorierte und bewusst mehrere geparkte Autos touchierte, weil er sich unverwundbar fühlte: „Ich hab’ nicht mehr gewusst, was ist real und nicht real.“

Polizisten mitgeschleift

Als ihn die Polizei anhielt, blieb er zwar stehen, doch als ein Beamter durch die heruntergelassene Seitenscheibe auf der Fahrerseite langte, trat der 43-Jährige wieder aufs Gaspedal und schleifte den Polizisten mehrere Meter mit: „Ich hab’ mir plötzlich gedacht, das sind falsche Polizisten. In meiner Panik bin ich einfach losgefahren.“ Der Beamte blieb zum Glück unverletzt.

Mit seiner Festnahme war der 43-Jährige zur Einnahme von Neuroleptika gezwungen, die ihm zuletzt in Form einer monatlichen Depotspritze verabreicht wurden. Sein Zustand hat sich seither nachhaltig gebessert, berichtete die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter dem Schöffensenat.

Sie sprach von einer „günstigen Zukunftsprognose“, sofern die medikamentöse Behandlung fortgesetzt wird: „Es gibt einen relevanten Behandlungserfolg. Die psychischen Auffälligkeiten sind völlig abgeklungen.“ Wörgötter befürwortete daher die bedingte Nachsicht der Unterbringung im Maßnahmenvollzug.