Heinz-Christian Strache (Team HC Strache)
APA/Georg Hochmuth
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Wahl 2020

Strache-Wohnsitz: Erster Etappensieg

Das Verwaltungsgericht Wien hat eine der beiden Entscheidung der Bezirkswahlbehörde zu Straches Kandidatur in Wien-Landstraße bestätigt. Ob Strache somit nicht aus der Wählerevidenz gestrichen wird und damit antreten darf, entscheidet das Verwaltungsgericht am Freitag.

Am Donnerstag veröffentlichte das Gericht eine Entscheidung, mit der eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Bezirksverwaltungsbehörde Wien-Landstraße abgewiesen wurde. Diese lehnte die Streichung Straches aus dem Wählerverzeichnis ab. Sie befand, dass Strache – der als Spitzenkandidatur seines neuen „Team HC“ antreten möchte – seinen Hauptwohnsitz sehr wohl in Wien und nicht in Klosterneuburg hat.

Weitere Entscheidung dürfte folgen

In dem am Donnerstag durchgeführten Verfahren hat das Verwaltungsgericht diese Entscheidung der Bezirkswahlbehörde bestätigt. Gegenstand in diesem Verfahren war etwa der Einwand, dass in der Behörde Bezirkspolitiker sitzen und diese darum befangen seien, da sie in Konkurrenz zu Strache stünden. Auch wurde – laut Gericht nicht zu Recht – kritisiert, dass Details zur Sitzung nicht bekanntgegeben wurden. Die Entscheidung kann jetzt nur noch beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden.

Laut Präsent Dieter Kolonovits liegt dem Verwaltungsgericht Wien aber noch ein zweiter Einspruch gegen die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde vor – und zwar jener der Kleinpartei „Wandel“, die die Diskussion über den Strache-Hauptwohnsitz vor einigen Wochen ins Rollen gebracht hatte. Hier werde es aller Voraussicht nach am morgigen Freitag eine Entscheidung geben, sagte Kolonovits. Eine öffentliche Verhandlung werde es nicht geben, die mit dem Fall befasste Richterin habe eine solche nicht anberaumt.

Neben den Anträgen und Beschwerden im Verfahren zur Richtigstellung der Wählerverzeichnisse gibt es in der Hauptwohnsitz-Causa auch noch Sachverhaltsdarstellungen. Das bei der MA 62 – nach einer Sachverhaltsdarstellung von „Wandel“ – laufende Verfahren wird allerdings keine Auswirkungen auf Straches Kandidatur haben. Denn diese Entscheidung wird erst später erfolgen, eine rückwirkende Änderung der Kandidatenlisten kann diese nicht bewirken.