Eine Maschine der Austrian Airlines (AUA) beim Start am Flughafen Wien-Schwechat 2019.
APA/Roland Schlager
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AUA: Weniger Ausnahmen von Maskenpflicht

Die Austrian Airlines (AUA) schränken die Ausnahmen der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen ein. Ab 1. September muss zum Fliegen ohne Maske vorher das nötige ärztliche Attest auf einem AUA-Formblatt und ein negativer Coronavirus-Test vorgelegt werden.

Der Test darf beim planmäßigen Start der Reise nicht älter als 48 Stunden sein. Die Änderung gilt bei allen Airlines der Lufthansa Group, der Muttergesellschaft der AUA. Eine Schutzmaske ist für Kunden der AUA bereits seit Mai Pflicht – und zwar vom Eintritt in den Terminal bis zur Ankunft am Ziel. Kinder unter sechs Jahren sind aber weiter von der Tragepflicht ausgenommen.

Ansteckungsrisiko sei gering

Zusätzlich zur Maskentragepflicht ist in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der AUA künftig zudem festgelegt, dass das Betreten des Flugzeuges Personen mit einer wissentlichen Covid-19-Infektion nicht gestattet ist. Diese neuen Regelungen werden von der AUA seit heute, Montag, über Website, Social Media-Kanälen, Email und SMS verbreitet.

Grundsätzlich sei das Risiko, sich während einer Flugreise mit dem Virus anzustecken, sehr gering, hieß es in der Aussendung, denn Flugzeuge der Lufthansa Group Airlines sind mit Filtern ausgestattet, die die Kabinenluft von Verunreinigungen wie Staub, Bakterien und Viren säubern.

Neben Hygienemaßnahmen an Bord und am Boden stehe die AUA in engem Austausch mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und den nationalen Behörden.