Schutzausrüstung bei fliegenden Teams
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Wahl 2020

„Fliegende“ Wahlkommission für CoV-Fälle

Wegen der CoV-Pandemie sind in Wien derzeit mehr als 6.000 Menschen in Quarantäne. Und die Zahl steigt. Bei der Wien-Wahl am 11. Oktober sollen Covid-19-Erkrankte und -Verdachtsfälle von einer „fliegenden“ Wahlkommission besucht werden.

Wer wegen des Coronavirus oder einer anderen Krankheit am Wahlsonntag sein Zuhause nicht verlassen kann, kann laut Stadt von einer „fliegenden“ Wahlkommission besucht werden. Diese ist mit einer speziellen Schutzausrüstung ausgestattet, die bei jedem Besuch gewechselt wird. „Etwa Gesichtsvisiere und FFP2-Masken ohne Ventil“, heißt es aus dem Büro des für Wahlen zuständigen Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ).

Pro Bezirk sind aus derzeitiger Sicht „zwei bis drei solcher fliegender Wahlkommissionen am Wahlsonntag im Einsatz. Je nachdem, wie sich die Corona-Situation bis zur Wahl ändert, kann die Zahl der mobilen Wahlkommissionen auch aufgestockt werden“, so ein Sprecher des Stadtrates.

Betroffene benötigen Wahlkarte

Um das Angebot nutzen zu können, müssen Erkrankte oder Verdachtsfälle den Besuch der Wahlkommission beantragen. Dafür gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist. „Bis Samstagabend sollten sich die Personen, die eine mobile Wahlkommission benötigen, beim zuständigen Wahlreferat melden“, so der Sprecher.

Die Betroffenen brauchen aber auch eine Wahlkarte. Diese kann bis Freitagmittag vor der Wahl beantragt werden. Abgeholt werden muss sie dann von einer anderen Person mit einer Bevollmächtigung des Erkrankten. Wer also am Samstag zum Coronavirus-Verdachtsfall wird und keine Wahlkarte beantragt hat, hat dann keine Möglichkeit mehr zu wählen. Laut dem Sprecher sind diese Fristen in der Wahlordnung vorgesehen, daran werde auch in Coronavirus-Zeiten nichts geändert.