Angeklagter vor Gericht
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Chronik

Freundin vergewaltigt: 20 Jahre Haft

Am Straflandesgericht ist am Dienstag ein 25-jähriger Mann zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Vorjahr seine 26-jährige Freundin in einer Wiener Wohngemeinschaft vergewaltigt und dann schwer verletzt auf die Straße gezerrt. Er soll auch in eine Anstalt eingewiesen werden.

Der mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Mann wurde wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes durch unterlassene Hilfeleistung verurteilt. Der Angeklagte hatte in der Nacht auf den 11. Oktober 2019 seine damalige Freundin in seiner WG in Wieden zunächst verprügelt und vergewaltigt, wobei er ihr schwere Verletzungen – multiple Knochenbrüche, eine Schädelprellung und Einblutungen am Ohr – zufügte. Anschließend schleifte er die unbekleidete und bewusstlose Frau auf die Straße und legte sie zwischen geparkten Pkw auf der Fahrbahn ab.

Wäre der 26-Jährigen nicht ein Spaziergänger zu Hilfe gekommen, der gegen Mitternacht mit seinem Hund unterwegs war und zufällig die regungslose Frau entdeckte, wäre sie vermutlich an im Mund- und Rachenraum angesammeltem Blut erstickt. Die Geschworenen gelangten einstimmig zur Ansicht, dass der Angeklagte, der seine hilflose Partnerin einfach ihrem Schicksal überließ, mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte. Bei der Strafbemessung wurden sechs Vorstrafen und die besondere Brutalität bei der Tatbegehung erschwerend gewertet.

Sachverständiger attestierte Wiederholungsgefahr

Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stützte das Gericht auf ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann. Wie dieser darlegte, habe der Angeklagte seit frühester Jugend Gewalttaten gesetzt.

Das nunmehr inkriminierte Verhalten stelle einen „neuen Höhepunkt“ dar, sagte der Sachverständige. Dem 25-Jährigen sei eine Persönlichkeit eigen, die befürchten lasse, „dass er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wieder solche Taten begeht“. Eine entsprechende Behandlung zur Eindämmung der Gefährlichkeit des 25-Jährigen sei nur im Maßnahmenvollzug gewährleistet, meinte Hofmann.

„Schon gestritten, aber es war alles normal“

Der Angeklagte blieb bei der Verantwortung, die er schon beim Prozessauftakt im Juli gewählt hatte. Er könne sich aufgrund eines vorangegangenen Drogenkonsums nicht mehr an die ausgeübte Gewalt erinnern. Das Paar hatte sich ein halbes Jahr vor der Tat bei einer Technoparty kennengelernt.

„Ich war wahnsinnig in sie verliebt“, behauptete der 25-Jährige. Bereits einen Monat später zog die 26-Jährige in seine WG. „Wir haben schon gestritten, aber es war alles normal, es gab keine größeren Streitigkeiten“, meinte der Mann. Sie hätten oft mit Drogen herumexperimentiert, „da kam es schon mal vor, dass wir uns nachher nicht erinnern konnten“.

Gegen das Urteil meldete der 25-Jährige nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.