Sigrid Maurer im Gerichtssaal mit grüner Maske
APA/Roland Schlager
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GERICHT

Neues Geständnis: Maurer-Prozess vertagt

Im Prozess gegen Sigrid Maurer hat der Kläger fast am Ende der Verhandlung einen Zettel mit dem Geständnis eines Bekannten vorgelegt. Das Verfahren ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden.

Der Freund, der auch Kunde in dem Lokal ist, gab auf dem handgeschriebenen Zettel den „Blödsinn“ zu. „Waren alle angetrunken damals“, schreibt der Mann, der das Geständnis in den Briefkasten des Bierlokals geschmissen haben soll. Auf die Frage, warum er das Schriftstück erst heute vorlegt, meinte der Bierwirt: „Ich wollte den heutigen Prozess noch abwarten und die Leute hören. Ich habe das bewusst zurückgehalten.“ Er habe den Freund daraufhin angesprochen: „Ich hab’ ihn schon gefragt, ob er dumm ist und wie es ihm geht. Besoffen war er wahrscheinlich.“

„Ihnen ist schon klar, dass er als Zeuge hier aussagen muss, ich brauche vollständigen Namen und Adresse“, sagte Richter Hartwig Handsur – der Kläger meinte nämlich, nicht mehr genau seinen Namen zu kennen, weil er nur ein Gast, aber „nicht meine Frau und mein Kind ist“. Binnen einer Woche muss nun vom Kläger der Name und eine ladungsfähige Adresse des Zeugen genannt werden. Deshalb wurde vorerst kein neuer Termin für die Verhandlung genannt.

Sigrid Maurer im Gerichtssaal
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Sigrid Maurer mit Anwältin Maria Windhager sowie der Kläger mit Anwalt Adrian Hollaender

Maurer zeigt sich „fassungslos“

„Jetzt ist Schluss mit der Märchenstunde“, sagte die Anwältin Maurers, Maria Windhager. Auf die Frage, warum er das Schreiben nicht gleich seinem Anwalt gegeben habe, gab der Kläger keine Antwort. Ob sich der Bierwirt erinnern könne, ob der besagte Freund am Tag, wo die Nachricht an Maurer verfasst wurde, im Lokal anwesend war, wollte Windhager zudem wissen. „Ich hab’ keine Erinnerung daran, dass er an dem Tag da war“, sagte er.

„Ich bin absolut fassungslos. Ich find’, das ist ein absoluter Irrsinn“, sagte Sigrid Maurer nach der neuerlichen Vertagung zu Journalisten. „Ich bin natürlich extrem enttäuscht, dass es heute schon wieder zu keinem Urteil kommt. Das Verfahren zieht sich schon seit ewigen Zeiten. Und ich fühle mich gefrotzelt.“

Auch ihre Anwältin bezeichnete das plötzliche Auftauchen des Geständnisses als „schräg“ und „absolut unglaubwürdig“. Wenn diesem Schreiben irgendein Glauben geschenkt werden sollte, dann wäre es viel früher vorgelegt worden, sagte Windhager. Der Zeuge sei „aus dem Hut gezaubert“ worden.

Verfahren wegen übler Nachrede

Der Wiener Bierlokal-Betreiber wirft Maurer üble Nachrede vor, weil sie via sozialen Netzwerken eine private Facebook-Nachricht mit obszönem Inhalt veröffentlicht hat, die sie tags zuvor vom Account des Lokal-Betreibers bekommen hatte. Darin beschuldigte sie den Geschäftsbesitzer namentlich, dass dieser ihr die Nachricht geschickt habe, was dieser leugnet. Sein Anwalt Adrian E. Hollaender beantragte zudem die Privatanklage auf Beleidigung auszuweiten, da Maurer den Bierwirt in einer privaten Chat-Unterhaltung als „Arschloch“ bezeichnet haben soll. Ein Screenshot davon sei dann auch in Medien aufgetaucht.

Neues Geständnis: Maurer-Prozess vertagt

Im Prozess gegen Sigrid Maurer hat der Kläger fast am Ende der Verhandlung einen Zettel mit dem Geständnis eines Bekannten vorgelegt. Das Verfahren ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden.

Fortsetzung nach einem Jahr Pause

Der Bierwirt, vertreten von Adrian E. Hollaender, behauptet, die Nachrichten seien von einem in seinem Lokal stehenden Computer, aber nicht von ihm selbst verfasst und abgeschickt worden. Er klagte Maurer, die im Oktober 2018 im ersten Rechtsgang wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt wurde. Weitere 4.000 Euro wurden dem Lokalbetreiber für die „erlittene Unbill“ zugesprochen. Zudem hätte Maurer die Kosten des Verfahrens übernehmen müssen.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob im März 2019 diese Entscheidung auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. Dieses wurde im September eröffnet und erfährt nun nach einer fast auf den Tag genau einjährigen Unterbrechung seine Fortsetzung.

Prozess in Großen Schwurgerichtssaal verlegt

Das Verfahren fand nun im Großen Schwurgerichtssaal statt. Gerichtssprecherin Christina Salzborn begründete das „mit der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit Covid-19 und um die notwendigen Abstände einhalten zu können“.

Sigrid Maurer im Gerichtssaal lacht
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Maurer zeigt sich zuversichtlich

Um die Wahrung der Abstandsregelung sicherzustellen, steht im Verhandlungssaal Journalisten und Besuchern nur jeder dritte Sitzplatz zur Verfügung. Stehplätze werden nicht zugelassen, so dass bei den deutlich reduzierten Kapazitäten ein zeitgerechtes Erscheinen ratsam erscheint, um in den Saal gelassen zu werden.

Das Landesgericht betonte, dass auch Kiebitze während der gesamten Verhandlung verpflichtend einen Mund-Nasenschutz zu tragen haben. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass sich ein am Landesgericht tätiger Rechtspraktikant mit SARS-CoV-2 infiziert hat. Wo und unter welchen Umständen, ist noch unklar.