CHRONIK

50 Stiche gegen Ex-Freundin: Anklage fertig

Die Anklage gegen einen 17-Jährigen, der Ende Februar in Wien-Floridsdorf seine 16-jährige Ex-Freundin durch 50 Messerstiche lebensgefährlich verletzt haben soll, ist fertig. Der Jugendliche muss sich Mitte Oktober wegen versuchten Mordes verantworten.

Zusätzlich soll der mittlerweile 17-Jährige in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hält die Unterbringung des Jugendlichen im Maßnahmenvollzug für erforderlich, weil die psychiatrische Sachverständige ihn aufgrund einer Persönlichkeitsstörung als gefährlich einstuft.

Bei der Begutachtung des Burschen stellte die Sachverständige unter anderem eine schwere Störung des Sozialverhaltens und ein erhöhtes Aggressionspotenzial fest. Der Jugendliche zeige sich „emotionslos“ und „unberührt von der Tat“, die seine Ex-Freundin wie durch ein Wunder überlebt hatte.

16-Jährige nach Attacke auf einem Auge blind

Der Anklage zufolge versetzte der 17-Jährige seiner Ex-Freundin am 27. Februar Dutzende Stiche mit einem Messer mit einer acht Zentimeter langen Klinge. Einer ging direkt in den Augapfel, das Mädchen ist auf dem betroffenen Auge seither blind. Insgesamt 15 Stichverletzungen zählten die Ärzte im Spital im Gesichtsbereich, 18 weitere am Schädel, wobei das laut Anklage eine „Defektheit der Schädelbasis“ zu Folge hatte, die ein Sachverständiger aus dem Fachgebiet der Gerichtsmedizin als „grobe Verunstaltung“ wertet.

Nachdem die Teenager zusammen gekommen waren, soll der 17-Jährige laut Anklage bald damit begonnen haben, seine neue Freundin zu kontrollieren. Er sah es demanch nicht gern, wenn sie nach der Schule mit männlichen Bekannten sprach und wollte ihr vorschreiben, wie sie sich zu kleiden hatte. Im Sommer 2019 löste sie die Beziehung, gab dem Jugendlichen im November dann aber eine „zweite Chance“.

Schon zum Jahreswechsel hat er laut Anklage die 16-Jährige mit den Worten „Willst abgestochen werden?“, bedroht. Am 12. Februar schlug er sie laut Anklage spitalsreif, weil sie aus seiner Sicht nicht ausreichend auf Handy-Nachrichten reagiert hatte. Er soll ihr dabei auch ins Gesicht getreten haben. Das Mädchen musste im Anschluss drei Tage stationär behandelt werden. Die 16-Jährige ging danachzur Polizei und zeigte ihn an. Am 27. Februar passte er sie dann vor der elterlichen Wohnung ab, um sie – wie er nach seiner Festnahme erklärte – „zur Rede zu stellen“. Dabei zog er dann das Messer.

15 Jahre Haft bei Schuldspruch

Die Verhandlung findet am 12. Oktober im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts statt. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem 17-Jährigen nach dem Jugendgerichtsgesetz bis zu 15 Jahre Haft. Sollten die Geschworenen bei einer Verurteilung auch dem Unterbringungsantrag Folge leisten, könnte der Betroffene nach Verbüßung seiner Strafe weiterhin ohne zeitliche Befristung so lange angehalten werden, bis ihm psychiatrische Sachverständige bescheinigen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.