Der Club „Das Werk“ in der Spittelau
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Politik

CoV: Geschlossene Gesellschaft weiter legal

Geschlossene Gesellschaften in Clubs sind legal und bleiben es auch mit dem neuen Covid-19-Maßnahmengesetz. Kritik kommt von der Stadt. Die Ampelkommission hat beschlossen, Wien auf Orange zu schalten.

Bei geschlossener Gesellschaft darf derzeit bis 4.00 Uhr gefeiert werden. Denn es gilt weiterhin die Covid-19-Lockerungsverordnung, die auch geschlossene Gesellschaften regelt. Damit müssen die Veranstalter auch drei Tage vorher eine Liste aller Gäste an das Lokal übermitteln.

Stadt will „Handhabe“ gegen Partys

Kritik daran kommt von der Stadt: Sie wünscht sich eine Handhabe gegen Partys in geschlossener Gesellschaft, hieß es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Die Polizei bestätigte, dass sie solche Feiern derzeit nicht kontrollieren darf. Es gebe dazu keinen klaren gesetzlichen Auftrag.

Betretungsverbote möglich

Explizit ausgenommen ist im neuen Maßnahmengesetz der private Wohnbereich. Für private Wohnungen und Häuser (inklusive Gärten, Keller, Garagen etc.) kann die Regierung also auch künftig keine Einschränkungen erlassen.

Der neue Gesetzesentwurf soll aber eigene Regeln für Betretungsverbote (inklusive des „Verweilens“) in Betriebsstätten, Arbeitsorten und Verkehrsmitteln sowie an sonstigen öffentlichen Orten enthalten. Damit wäre eine Sperre von Donaukanal und Karlsplatz – also jenen Orten, wo sich derzeit zahlreiche junge Feiernde treffen – gesetzlich möglich. Dafür braucht es aber einen triftigen Grund, und das Betretungsverbot müsste durch den Hauptausschuss im Nationalrat.