Parksheriff bei Auto
ORF.at/Dominique Hammer
ORF.at/Dominique Hammer
Chronik

Technisches Problem: Parkstrafen trotz Parkpickerl

Laut ÖAMTC könnten in Wien zuletzt einige Parkstrafen zu Unrecht verhängt worden sein. Wegen eines technischen Problems erhielten Autofahrer trotz eines gültigen Parkpickerls einen Strafzettel.

Man habe bei einem Wiener Bezirksamt nachgefragt und erfahren, dass behördeninterne Softwareprobleme offenbar dazu geführt haben, dass manche Verlängerungen von Parkpickerl nicht an die Parkraumüberwachung weitergeleitet wurden, hieß es am Dienstag vom ÖAMTC.

„Parksheriffs wird somit bei der Überprüfung betroffener Fahrzeuge fälschlicherweise angezeigt, dass kein Parkpickerl vorhanden ist. Da natürlich auch kein Parkschein gelöst wurde, stellen sie einen Strafzettel aus“, so Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste. Die Fälle betreffen vor allem Anträge für Verlängerungen mit August.

Einspruch statt Bezahlen

Erhalte man in so einem Fall eine Strafe, solle diese keinesfalls bezahlt, sondern Einspruch erhoben werden, betonte er. Wurde die Strafe hingegen bereits beglichen, besteht laut ÖAMTC hingegen grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückzahlung. Man ersuchte jedoch die Behörde, die entsprechenden Zahlungen wieder zurückzuerstatten.

Von seiten der Stadt Wien hieß es gegenüber Radio Wien, dass auch bereits bezahlte nicht gerechtfertigte Strafen rückabgewickelt werden. Allerdings muss man dazu selbst mit den Behörden Kontakt aufnehmen.