Frau und Gemüsestandlerin mit Maske
APA/Georg Hochmuth
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Freizeit

Maskenpflicht auf Märkten: Erste Strafen

Eigentlich gilt die Maskenpflicht auf Märkten erst ab Montag, dann tritt die Verordnung der Bundesregierung in Kraft. Wien reagiert schon früher, seit heute müssen alle Personen auf Wiener Märkten einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gab erste Strafen.

Betroffen sind von der Regelung alle Märkte, die vom Wiener Marktamt betreut werden, sowie der Flohmarkt beim Naschmarkt. „Wenn man auf diesen Märkten geht, braucht man auch schon den Mund-Nasen-Schutz“, sagte Marktamtssprecher Alexander Hengl. Grund dafür seien die steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus. Die Regelung erfolgt aufgrund der Wiener Marktordnung und gilt sowohl für Kunden als auch für das Marktpersonal.

Belebter Flohmarkt
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Auch auf dem Flohmarkt gilt die Maskenpflicht

50 Euro Strafe für zwei Standler und drei Kunden

Die Mund-Nasen-Schutz-Bilanz am Brunnen-und Yppenmarkt in Ottakring: „Also die Marktstandlerinnen und Standler tragen sie zu 100 Prozent, die Kundschaft zu mehr als 90 Prozent. Wenn man sie nett darauf hinweist, setzen die meisten eine Maske auf“, sagte Hengl am Samstag gegenüber „Wien heute“. Auf anderen Märkten funktionierte es offenbar nicht ganz so gut. Zwei Standler und drei Kunden mussten je 50 Euro Strafe zahlen, weil sie laut Marktamt uneinsichtig waren.

Verwirrung um Maskenpflicht auf Märkten

Eigentlich gilt die Maskenpflicht auf Märkten erst ab Montag, dann tritt die Verordnung der Bundesregierung in Kraft. Wien reagiert schon früher, seit Samstag müssen alle Personen auf Wiener Märkten einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gab erste Strafen.

Laut Hengl baut man auf die Erfahrungen aus dem Frühjahr, „es wurde ja schon März und April sehr gut umgesetzt und hat im Großen und Ganzen funktioniert“. Kontrolliert wird die Einhaltung vom Marktamt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen mit Megafon auf die Regelung hin, zusätzlich werden Tafeln aufgestellt. Personen, die keine Maske tragen, werden zunächst verwarnt. Werden sie öfter erwischt, kann es eine Strafe von 50 Euro und „bei Nichtbezahlen auch eine Anzeige geben“.

Mehr Platz

Außerdem wurde die Abstände zwischen den Marktständen, soweit möglich, vergrößert. „Wir haben bei diversen Märkten rundherum Plätze gefunden – teils sind es öffentliche Plätze, wie zum Beispiel die Fußgängerzone Favoriten, oder Parkplätze von Märkten, wo wir gemeint haben, die Parkplätze sind nicht unbedingt notwendig“, erklärte Hengl.