Chronik

Sexueller Übergriff: Vorwürfe gegen Arzt

Zwei Patientinnen werfen einem Orthopäden und Osteopathen unabhängig voneinander einen sexuellen Übergriff und vaginale Verletzungen vor. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mittlerweile ein. Die Ärztekammer prüft den Fall aber ebenfalls.

Die Beweislage sei schwierig, berichtete die Tageszeitung „Heute“ (Montag-Ausgabe). Die Frauen seien auf den Privatklageweg verwiesen worden. Die inkriminierten Vorfälle datieren vom August und September 2019. Beide Frauen berichteten, dass der Arzt „bei der Behandlung mit mehreren Fingern vaginal in sie eingedrungen sei“, wie die Wiener Zeitung (Mittwoch-Ausgabe) berichtete.

Starke Schmerzen nach Behandlung

Weiter heißt es in dem Bericht: „Nach Aussage beider habe er die Penetration nicht angekündigt, nicht erklärt und auch kein Einverständnis eingeholt. Er habe keine Handschuhe getragen und kein Gleitmittel verwendet. Beide Frauen berichten von starken Schmerzen während der Behandlung, in einem Fall auch Wochen danach, wobei vaginale Verletzungen auch ärztlich dokumentiert wurden.“

Nicht nur die Patientinnen, auch das Spital erstattete demnach Anzeige. Die Ärztekammer untersucht die Causa, das Verfahren laufe noch, wurde der APA bestätigt. Der Arzt ordiniere bis zum Abschluss der Prüfung weiter, berichteten die Zeitungen. Er weise die Vorwürfe zurück.

Anerkannte Therapieform

In dem einen Fall habe er bei der Vernehmung angegeben, dass es „möglicherweise“ zu einer leichten, kurzen Penetration gekommen sei, er aber Handschuhe getragen und sehr ausführlich erklärt habe, welche Behandlungen er durchführe, berichtete die Wiener Zeitung.

Der Orthopäde, der zusätzlich auch Osteopathie anbietet, verweist auf eine anerkannte Therapieform: „Vaginal-Touche“. Es handle sich um eine spezifische, intravaginale Therapieform, die in Österreich gelehrt wird und anerkannt ist. Das bestätigt auch Diana Stöckl, Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Osteopathie (OEGO) gegenüber der „Wiener Zeitung“. Eine sehr gängige Methode sei es aber nicht.

Schwierige Beweislage

Die durchgeführte medizinische Behandlung sei in der Art und Weise „grundsätzlich vorgesehen und üblich“, zitiert die „Wiener Zeitung“ die Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen in beiden Fällen einstellte. „Ein Vorsatz, sich durch die Vornahme einer geschlechtlichen Handlung zu erregen/befriedigen, ist nicht nachweisbar, eben so wenig, dass der Beschuldigte dafür seine Autoritätsstellung ausgenutzt hat.“