Chronik

Messerattacke auf Nachbarin: Einweisung

Nach einer fast tödlichen Messerattacke auf seine Nachbarin wird ein 21-Jähriger in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Täter hielt sein Opfer offenbar für eine Spionin. Das Urteil ist rechtskräftig.

Laut psychiatrischem Gutachten leidet der Mann unter paranoider Schizophrenie. Der 21-Jährige musste sich am Montag am Landesgericht nicht wegen versuchten Mordes verantworten, da er dem Sachverständigen zufolge in einem akuten psychotischen Schub zustach. Er hielt die Nachbarin für eine Spionin, die ihm Fotos vom Handy stehlen würde.

Der 21-Jährige war überzeugt, dass die Frau zu einem Ring von Spezialpolizisten gehöre, die regelmäßig in seine Wohnung komme, um internationale Gespräche zu führen, so der Sachverständige.

Opfer und Täter kannten einander flüchtig

Der 21-Jährige kam vor drei Jahren mit seinem Bruder aus dem Irak. Bereits 2018 wurde der junge Mann in Graz auf einer Psychiatrie stationär aufgenommen, weil er einen Mitbewohner geschlagen hatte, da dieser seiner Meinung nach von bösen Geistern besessen sei. Damals diagnostizierten die Ärzte eine schwere Krankheit, eine Behandlung lehnte der Mann jedoch ab.

Zwei Jahre später erfolgte die Messerattacke auf die Nachbarin. Der 21-Jährige hatte im selben Stockwerk wie die Frau gelebt. Die beiden kannten einander vom Sehen, grüßten einander, wenn sie sich im Stiegenhaus begegneten, und führten ab und zu Small Talk. Als sie nach dem Rauchen vom Hof ins Innere des Gebäudes wollte, stellte sich ihr der junge Mann in den Weg und versetzte ihr zunächst drei Stiche in den Bauch.

Opfer überlebte mit viel Glück

Die 31-Jährige, die gerade mit einer Freundin telefonierte, glaubte zunächst, dass er ihr in den Bauch geboxt habe. Als sie das Blut sah, schrie sie ihrer Freundin durchs Telefon: „Er sticht! Bitte ruf die Polizei!“ Der 21-Jährige ließ kurz von ihr ab, kehrte jedoch zurück und sagte ihr: „Sei leise!“ Dann stach er ihr in die Brust, in den Arm, in den Rücken, in den Kopf und mehrmals in den Hals.

Es war nur einer „glücklichen Fügung“ zu verdanken, dass die elf Zentimeter lange Klinge nicht die Halsschlagader eröffnet hat, berichtete der Gerichtsmediziner Christian Reiter. Ein Stich ging in die Leber, wäre die lebensgefährlich Verletzte nicht umgehend notfallmedizinisch versorgt worden, wäre sie verblutet. „Das war wirklich ein Lebenskampf“, sagte die 31-Jährige im Zeugenstand.

Gutachter: „Sehr gefährlich“

Gutachter Hoffmann riet zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 Absatz 1 StGB. „Ich halte den Mann für sehr gefährlich.“ Nach nur kurzer Beratung der Geschworenen leisteten diese dem Rat des Sachverständigen Folge. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.