Der SP-nahe Blog hatte den Namen eines Mittels erwähnt, das Strache sich von seiner früheren Partei, der FPÖ, finanzieren hat lassen. Das Gericht nahm an, dass schon die Erwähnung, dass der Spitzenkandidat der Liste HC das entsprechende Mittel erworben hat, eine unzulässige Erörterung seines höchst persönlichen Lebensbereichs darstelle.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die anwaltliche Vertretung des Kontrast-Blogs hatte mit öffentlichem Interesse argumentiert, da es sich bei den Parteigeldern um öffentliche Mittel handle. Straches Anwalt wiederum betonte, man hätte ja auch von Medikamenten im Allgemeinen sprechen können.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kontrast-Blog hat noch nicht über eine Berufung entschieden.